Mit der Fußball-Europameisterschaft steht in einem Jahr die europaweit größte Sport-Veranstaltung auf dem Programm. Trotzdem spielt Sport auf europäischer Ebene nach wie vor eine untergeordnete Rolle. Ich hoffe daher, dass die EU nach der Wahl von Nicolas Sarkozy zum französischen Präsidenten doch noch zu einer Verfassung kommt, wo auch der Sport die bisher versagte Berücksichtigung finden wird. Die Wiederbelebung des Verfassungsvertrages bietet die Chance, wie im Entwurf vorgesehen, den Sport im europäischen Rechtssystem verfassungsrechtlich zu verankern. Im Artikel III-282 des Entwurfes ist die „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“ festgeschrieben.
Die wichtige und besondere Rolle des Sports gilt es auch bei der Ausarbeitung des „Weißbuchs Sport“ durch die Europäische Kommission zu berücksichtigen. Ich unterstütze dabei den Vorschlag des britischen Sportministers Richard Caborn in der Diskussion über die Begrenzung der ausländischen Spieler in den heimischen Ligen. Der Vorschlag geht in die richtige Richtung. Gerade um des heimischen Sportnachwuchses und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Fußballklubs willen, braucht es für den Sport eigene Regeln, die die Freizügigkeit und damit die Anzahl der Legionäre begrenzen können.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Breiten- und Spitzensports wird heute auf ein bis drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes der EU-Mitgliedsstaaten geschätzt, mit steigender Tendenz. Neben der wirtschaftlichen kommt dem Sport vor allem eine gesundheitspolitische Bedeutung zu. Zudem muss es gerade im Kampf gegen Doping und Gewalt EU-weit gemeinsame Lösungen geben. Will die EU tatsächlich bürgernäher werden, ist sie gefordert, auch dem Sport entsprechendes Augenmerk zu widmen. Die Beschlussfassung der EU-Verfassung wäre dabei ein wesentlicher Schritt.