Der Kampf gegen Doping verlangt ein gemeinsames Vorgehen. Die Gesetzesvorlage zum Arzneimittelgesetz, die bereits zwischen Gesundheits-, Justizministerium und dem Staatssekretariat für Sport akkordiert wurde, ist daher ein wichtiger Schritt. Im Jahr der Fußball-EURO und der Olympischen Sommerspiele dürfen wir keinen Zweifel am konsequenten Anti-Doping-Kampf der Bundesregierung aufkommen lassen.
Die neue Vorlage zum Arzneimittelgesetz entspricht der Lösung des Deutschen Bundestages, die vom Internationalen Olmypischen Comité ausdrücklich gelobt wurde. Durch rechtliche Verschärfungen im Arzneimittelgesetz werden nun strafrechtliche Konsequenzen punkto Blutdoping festgeschrieben, um sämtliche Methoden von Doping im Arzneimittelgesetz zu berücksichtigen. Diese Verschärfungen sind notwendig, um verstärkt auch die „Hintermänner“ – also das Umfeld des Sportlers – Trainer, Betreuer bzw. Ärzte – bei Blutdoping strafrechtlich belangen zu können.
Auch Bundeskanzler Alfred Gusenbauer betonte in seiner OTS-Aussendung vom 24. Jänner 2008: „Die österreichische Bundesregierung bekennt sich zum Kampf gegen Doping. Dieser Kampf bedarf permanenter Anpassungen und Initiativen“! Mit diesen Regelungen können die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit ab 1. Juli 2008 nicht nur die nationale Antidoping Agentur NADA Austria ihre Arbeit aufnehmen kann, sondern auch eine sehr gute Rechtslage für deren Tätigkeit gegeben ist. Ich stehe für einen gemeinsamen Kampf gegen Doping und mir ist jede Idee einer anderen Partei herzlich willkommen