Ich freue mich, dass in der Anti-Doping-Debatte wieder zur Sacharbeit zurückgefunden wurde. Nach einem Gespräch mit BSO-, ASKÖ- und Paralympics-Präsident SPÖ-Sportsprecher Peter Wittmann und ÖVP-Nationalratsabgeordneten Union-Präsident Peter Haubner konnten wir ein gemeinsames Vorgehen vereinbaren. Jetzt ist der Weg frei, rasch im Parlament zu einer gesetzlichen Regelung zu kommen.
Den gestrigen Vier-Parteien-Entschließungsantrag, der von ÖVP-Sportsprecher Abg.z.NR Peter Haubner initiiert wurde, begrüße ich sehr, da er meine Intention nach einer Verschärfung der Doping-Strafbestimmungen vollinhaltlich unterstützt. Die gemeinsame Initiative von Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky und dem Staatssekretariat für Sport, einen Gesetzesvorschlag mit Strafbestimmungen für Blut- und Gendoping sowie das vorrätig halten von Dopingmitteln (Besitzstrafbarkeitsregelung) vorzulegen, war ein wichtiger Wegbereiter für diesen Antrag. Ich werde den Auftrag des Parlaments aufnehmen und Experten zu Gesprächen einladen.
Ziel dieser Gespräche ist es, die bereits bestehenden Anti-Dopingregelungen, durch die moderne, den Regelungen des WADA-Codes und der Anti-Dopingkonvention entsprechende Instrumente zur sportrechtlichen Bekämpfung von Doping geschaffen wurden, mit strafrechtlichen Bestimmungen zu erweitern, um gegen das Dopingumfeld entsprechend effizient vorgehen zu können. Das Bundeskanzleramt Staatssekretariat für Sport wird daher eine Gesetzesinitiative zur Erweiterung und Verschärfung der Anti-Dopingbestimmungen ausarbeiten. Die strafrechtliche Verschärfung der Anti-Dopingbestimmungen in Richtung Blut- und Gendoping sowie dem Besitz von Arzneimitteln zu Dopingzwecken soll neue Ermittlungsmethoden möglich machen und die künftige Arbeit der neuen unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung NADA austria stärken.