Ein weiterer wichtiger Schritt im Anti-Doping-Kampf wurde gestern mit dem einstimmigen Beschluss im Nationalrat vollzogen. Den aktuellen politischen Ereignissen zum Trotz ist die Sachmaterie Doping ein parteiübergreifendes Anliegen, bei dem Österreich seine Kompetenz in einem konsequenten Anti-Doping-Kampf noch vor den Olympischen Sommerspielen unter Beweis stellt.
Mit der Verschärfung der Strafbestimmungen und der erstmaligen Ausweitung auf Blut- sowie Gendoping verfügen wir über ein modernes Anti-Doping-Gesetz, das international für Anerkennung sorgt. Weiterhin aufrecht bleibt der Grundsatz, dass Sportlerinnen und Sportler nur sportrechtlich belangt, nicht aber strafrechtlich verfolgt werden. Neu sind hingegen die strafrechtlichen Verschärfungen für das In-Verkehr-Bringen, den Besitz von unerlaubten Doping-Substanzen und die gerichtliche Strafbarkeit von Blut- sowie Gendoping. Die Strafverschärfungen auf bis zu fünf Jahre im Fall der Anwendung von Doping bei Minderjährigen, sind mir besonders wichtig, denn gerade die Jugend muss vor dieser Geißel des Sports geschützt werden.
Neu ist unter anderem auch die rechtliche Grundlage dafür, dass die neue unabhängige nationale Anti-Doping-Agentur NADA Austria die Namen der wegen eines Dopingvergehens gesperrten Sportler datenschutzkonform veröffentlichen kann. Damit schaffen wir die dringend notwendige Transparenz, die sowohl die Sportlerinnen und Sportler, als auch die Sportnation Österreich vor ungerechtfertigten Verdächtigungen schützt. Im Herbst wird dann die nächste Novelle des Anti-Doping Bundesgesetzes vom Unterausschuss des Sportausschuss vorbereitet. Hier werden die internationalen Vorgaben wie die Anpassung an das neue WADA-Regulativ und technische Standards für Dopingkontrollen sowie Änderungen des derzeitigen Gesetzes bzw. Erfahrungen aus der laufenden Zusammenarbeit der betroffenen Behörden und Institutionen in Gesetz eingearbeitet.