Wie bei jedem Dopingfall stellt sich auch bei Bernhard Kohl die Frage nach dem Umfeld des gedopten Sportlers. Dieses, und da kann man ihn nicht aus der Verantwortung lassen, schafft er sich natürlich selbst. Mit dem neuen Anti-Dopinggesetz drohen jedenfalls den „Hintermännern“ seit 1. August 2008 in besonders schweren Fällen sogar Haftstrafen. Hier ist die Justiz gefordert, egal ob Radprofi Kohl zu den Hintermännern aussagen wird oder nicht, ein Verfahren gegen Unbekannt einzuleiten und Kohl in den Zeugenstand zu holen.
Bernhard Kohl hat gestanden, gedopt zu haben, also muss es jemand geben, der Dopingmittel in den Verkehr gebracht hat. Das ist ein strafrechtlicher Tatbestand und ein Zeuge ist bereits bekannt, nämlich Bernhard Kohl. Daher müsste die Justiz von sich aus mit einem Verfahren gegen Unbekannt tätig werden. Wenn es auch einer Anzeige bedarf, liefere ich diese gerne. Daran soll es nicht scheitern. Es darf nur nicht wieder wie in der „Causa Turin“ passieren, dass die Justiz dieses Verfahren über Jahre verschleppt. Was man sich dort an Zeit lässt, ist unentschuldbar.
Ich kenne Bernhard Kohl persönlich als sympathischen Menschen. Sportler sind ohnehin das schwächste Glied in der Kette und eine Sperre für sie ohnehin die Höchststrafe. Vielleicht kommt irgendwann der Tag, an dem man auch in Österreich gedopte Sportler mit Haftstrafen bedrohen muss. Aber derzeit ist das Gesetz stark genug, schlecht ist, was man daraus macht. Man soll ein Verfahren einleiten und Kohl vorladen, damit er einen Beitrag zur Aufklärung liefern kann. Dabei zu lügen, ist höchst unratsam. Denn bei einer falschen Zeugenaussage droht auch dem Sportler eine Haftstrafe.