Der Länder-Vergleich mit Deutschland, Italien oder Frankreich zeigt, dass Österreich mit der Verschärfung der Strafbestimmungen und Ausweitung auf Blut- sowie Gendoping über ein modernes Anti-Doping-Gesetz verfügt. Die Rechtslage in Österreich, die den Besitz und das Verabreichen von unerlaubten Dopingmitteln strafbar macht, Blut- und Gendoping erfasst, Sportler allerdings nicht strafrechtlich, sondern sportrechtlich zur Verantwortung zieht, entspricht den Regelungen beinahe aller EU-Staaten.
Ich kann mir daher auch nicht erklären, wie man in Medienberichten zur Behauptung eines angeblich „zahnlosen“ österreichischen Anti-Doping-Gesetzes kommt. Auch die Feststellung, dass nur Deutschland, Italien oder Frankreich saftige Haftstrafen verordnen, Österreich sich mit unzähligen Novellen des Anti-Doping-Gesetzes begnüge, ist schlichtweg falsch. In Österreich ist bei Doping eine Geldstrafe bis zu 180.000 Euro möglich, damit liegen wir höher als die im Artikel genannten Staaten. Im Vier-Ländervergleich kennt nur Italien eine Strafbarkeit des Sportlers. In Frankreich kann der Sportler zwar nicht wegen der Einnahme, aber aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Dopingkontrollen bestraft werden. Im Gegensatz zu Italien und Frankreich ist in Österreich bereits der Besitz von Dopingmitteln „zum Zweck des Dopings im Sport“ strafbar.
Und gerade was Blut- wie Gendoping betrifft geht Österreich einen Schritt weiter und hat diese Methoden explizit im Anti-Doping-Gesetz erfasst. Zudem möchte ich festhalten, dass nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz und entgegen der in Medien dargestellten Behauptung, auch die Durchführung von Bluttests möglich ist. Die Darstellung, Österreich sei ein „Dopingparadies“, wird also auch durch mehrmalige Wiederholung nicht wahrer und schadet zudem dem Ansehen unseres Landes und dem heimischen Sport. Wahr ist vielmehr, dass Österreich mit seinen Anti-Doping-Regelungen und einem Strafrahmen von bis zu 5 Jahren und sehr hohen Geldstrafen jedem internationalem Vergleich standhält. Es ist jedoch zweifelsohne notwendig, dass diese gesetzliche Möglichkeiten im Kampf gegen Doping ausgeschöpft werden.