Am Donnerstag trat der Finanzausschuss zusammen. Die Themen waren diesmal besonders vielfältig. Die 14 Punkte der Tagesordnung umfassten unter anderem die gesetzliche Gundlage für die Finanzspritze an die AUA, die Verwertung von Heeresimmobilien, die befristete Verlängerung des gekündigten Doppelsteuerabkommens mit Deutschland sowie eine neue Anleger-Entschädigungseinrichtung.
Im Zentrum der Beratungen des Ausschussen stand natürlich der Zuschuss in Höhe von 500 Millionen Euro an die AUA. Konkret soll die ÖIAG per Gesetz berechtigt werden diese Unterstützung zu gewähren. Dieses Gesetz soll rückwirkend per 31. Dezember 2008 in Kraft treten. Die ÖIAG soll zur Bedeckung der Unterstützung Beteiligungserträge und Privatisierungsgewinne heranziehen. Sollte dadurch ein Verlust entstehen, können zum Ausgleich Kapitalrücklagen aufgelöst werden.
Dieses Rettungspaket ist eine Chance zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes und der rund 8000 Arbeitsplätze bei den Austrian Airlines. Es gibt keine Alternative zu dem Paket, Willi Molterer machte das deutlich als er sagte: „Es sei denn, jemand will die Insolvenz der AUA verantworten.“ Der Zuschuss des Bundes ist unter den gegebenen Bedingungen die einzige Möglichkeit der AUA die Zukunft zu sichern.
Ich muss betonen, dass es sich bei den 500 Millionen Euro nicht um Steuergeld handelt, sondern die Summe wird aus den Eigenmitteln der ÖIAG aufgebracht. Es gibt immer wieder Kritik, dass es für Kapitalzufuhr keine Garantien gibt. Die Finanzspritze ist alleine schon dadurch gerechtfertigt, dass durch Übernahme der AUA durch die Lufthansa, die Marke, die Arbeitsplätze und die Infrastruktur erhalten bleiben.
Der Finanzausschuss empfahl dem Plenum die Annahme des Gesetzes.