Das österreichische Bankgeheimnis bleibt auch in Zukunft unangetastet. Gleichzeitig wird Österreich die Standards der OECD akzeptieren und damit alle internationalen Transparenz-Vorgaben der OECD erfüllen.
Hintergrund: Nach langen und intensiven Gesprächen auf internationaler Ebene hat die OECD gegenüber Österreich nun eine Klarstellung getroffen, was der Artikel 26 des OECD-Musterabkommens in der Praxis vorsieht. In diesem Artikel wird der Austausch von Informationen in Steuerfragen geregelt. Die OECD hat klar dargelegt, dass konkreter und begründeter Verdacht auf ein Steuervergehen vorliegen muss, damit Informationen weitergeleitet werden.
Österreich wird Artikel 26 des OECD-Musterabkommens in Doppelbesteuerungsabkommen dahingehend übernehmen, dass – analog zu Österreich – in allen Fällen, in denen der begründete Verdacht für ein Steuervergehen vorliegt, Informationen weiter gegeben werden. Damit ändert sich jedenfalls nichts an der geltenden Rechtslage des Bankgeheimnisses in Österreich. Einzige Änderung: In Doppelbesteuerungsabkommen wird formal ein anderer Weg des Informationsaustausches gewählt.