Bis spätestens Juni werden alle Arbeitnehmer die rückwirkende Steuerentlastung für die ersten Monate des Jahres am Konto haben. Das haben wir heute im Finanzausschuss via Abänderungsantrag von ÖVP, SPÖ und Grünen sichergestellt. Die Steuerreform wird im April in Kraft treten und bringt eine rückwirkende Entlastung ab 1. Jänner 2009, wobei die Tarifreform mit einem Volumen von 2,3 Milliarden Euro den größten Teil umfasst. Unser Ziel ist es, dass Arbeitnehmer so bald wie möglich zu viel bezahlte Steuer zurückbekommen. Dies ist bei etwa 95 Prozent der Unternehmen nicht die Frage. Bei rund fünf Prozent kleiner Betriebe war aber zu befürchten, dass sie erst zu einem späteren Zeitpunkt aufrollen. Mit einem eingefügten Satz werden die Unternehmen prinzipiell dazu verpflichtet, „ehe baldigst“ rückzuverrechnen – und wenn die technischen und organisatorischen Möglichkeiten für ein sofortiges „Aufrollen“ nicht gegeben sind, dies spätestens bis 30. Juni 2009 zu tun.
Zudem wurde heute unter anderem auch die Reform der Anlegerentschädigung beschlossen. Damit wird sie auf komplett neue Beine gestellt, um Kleinanleger besser zu schützen. Angesichts der Krise auf den internationalen Finanzmärkten ist das ein wichtiges Signal, das neues Vertrauen schafft. Die Eckpunkte der Reform: Mit einem neuen vier-Säulen-System schaffen wir ein starkes Fundament für den verbesserten Anlegerschutz. Es wird ein jährlicher Beitrag der Konzessionsträger eingeführt. Ein Teil davon soll in eine Versicherungsdeckung fließen. Sofern die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, sollen die Anbieter verpflichtet werden, im Schadensfall Sonderbeiträge zu leisten. In Zukunft soll es weiters – als vierte Säule, die nach Ausschöpfen aller anderen Säulen greift – eine Haftung des Bundes geben. Die laufenden Beiträge der Mitglieder richten sich nach Umsatz und Kundenzahl. Ein Teil der Beiträge muss von der Entschädigungseinrichtung für Prämien für Versicherungen oder Bankgarantien verwendet werden, damit der Schutz sofort mit In-Kraft-Treten greifen kann. Zusätzlich müssen im Falle eines größeren Schadensfalls zeitlich befristet höhere Beiträge entrichtet werden. Die vierte Säule wird – analog zur Einlagensicherung – organisiert, falls alle anderen Säulen nicht ausreichen. Mit diesem Maßnahmenbündel machen wir die Anlegerentschädigung zukunftsfit und setzen mit der Haftung des Bundes bewusst ein Zeichen, um auf dem Finanzmarkt für Stabilität zu sorgen.