Das Bankgeheimnis ist für die Österreicherinnen und Österreicher ein hohes Gut. Durch das Amtshilfedurchführungsgesetz wird sich für alle in Österreich angesiedelten Steuerzahler nichts ändern. Gerade deshalb ist das Verhalten der Opposition unverständlich – denn wenn das Gesetz vom Nationalrat nicht die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit bekommt, drohen uns wirtschaftsschädigende Sanktionen.
Die OECD gibt uns Standards vor, denen wir uns anschließen müssen. Österreich muss von der grauen Liste gestrichen werden und dafür die Rahmenbedingungen den weltweiten Standards anpassen. Wir sind mit diesem Gesetz bereit, ausländischen Steuerverwaltungen im Rahmen eines sachlich begründeten Auskunftsersuchens Bankauskünfte zur Verfügung zu stellen, sofern diese für die steuerlichen Zwecke dieses Staates voraussichtlich relevant sind.
Kommt es zu keiner Streichung Österreichs von der grauen Liste drohen schwerwiegende Sanktionen, die massive Auswirkungen auf die heimischen Unternehmen hätten. Es könnte zum Beispiel für deutsche Unternehmen zu einer Erhöhung der Quellensteuer auf Zahlungen an österreichische Unternehmen kommen. Der Abzug von Betriebsausgaben und die Steuerbefreiung von Beteiligungsgewinnen könnten verweigert und sogar Abkommen gekündigt werden.
Man darf – angesichts dieser drohenden Sanktionen – nicht vergessen, dass 60 Prozent der österreichischen Wirtschaftsleistung durch den Export gesichert wird. Und Maßnahmen, gerade seitens Deutschlands, brächten einen massiven Schaden für unsere Wirtschaft!
Österreich will und darf auf keiner Liste stehen! Luxemburg hat es heute geschafft von der grauen Liste der OECD gestrichen zu werden – das muss auch unser Ziel sein. Wir wollen nicht alleine auf der Strecke bleiben, denn wenn wir isoliert bleiben, könnten wir schon im Herbst auf der schwarzen Liste stehen!