Nach langen Verhandlungen konnte heute schließlich mit Infrastrukturministerin Doris Bures eine Einigung über das neue Postmarktgesetz erzielt werden. Die vorgeschriebenen 1650 Poststellen garantierten auch die Versorgung mit Postdienstleistungen im ländlichen Raum. Das Gesetz schafft gleichzeitig die notwendigen Rahmenbedingungen dafür, dass die Post und deren Mitarbeiter auf einem liberalisierten Postmarkt erfolgreich arbeiten können.
Die Einigung sieht im Detail vor, dass die Versorgung mit Postdienstleistungen durch zumindest 1650 Postgeschäftsstellen – Postämter oder Postpartner – abgewickelt wird. Wenn die Post aus Kostengründen ein Postamt schließen möchte, muss sie einen neuen Postpartner finden oder ein neues Postamt aufsperren. Der Ersatz muss qualitativ gleichwertig sein. Universaldienstanbieter – also Zusteller bis ins entlegene Bergtal – bleibt erwartungsgemäß die Post AG. Bezahlt werden die Mehrkosten aus einem Universaldienstfonds. Beitragspflichtig sind alle konzessionierten Postdienstleister. Betreiber von konzessionierten Postdiensten mit einem Jahresumsatz von mehr als einer Million Euro aus dieser Tätigkeit haben nach dem Verhältnis ihres Marktanteils zur Finanzierung dieses Ausgleichsfonds beizutragen. Die Erteilung der Konzession erfolgt durch die Regulierungsbehörde RTR, die auch den Telekommarkt regelt. Sie muss dabei auch die Arbeitsbedingungen bei dem Konzessionswerber berücksichtigen. Als angemessen gelten solche Arbeitsbedingungen einschließlich der Entlohnung, die im jeweils anzuwendenden Kollektivvertrag festgelegt sind. Bei der Regulierungsbehörde wird eine Beschwerde- und Antragsstelle für Länder und Gemeinden sowie für die gesetzlichen Interessenvertretungen eingerichtet.
Das Postmarktgesetz bringt auch für die Umrüstung der Hausbrieffachanlagen eine Lösung. Die Errichtungskosten für die Hausbrieffachanlagen, die für alle Marktteilnehmer zugänglichen sein werden, tragen die Post AG und die Mitbewerber. Hauseigentümer und Mieter werden damit jedenfalls nicht zur Kasse gebeten. Die Umrüstung wird von der Post AG vorfinanziert und muss bis Ende 2012 abgeschlossen sein. Betreiber von konzessionierten Postdiensten mit einem Jahresumsatz von mehr als einer Million Euro aus dieser Tätigkeit haben zur Finanzierung beizutragen. Das gilt im Übrigen auch für die Post AG.