Der Ministerrat hat heute Eckpunkte für die Reform des Pensionskassensystems beschlossen. Damit sind wir dem Ziel, das österreichische Pensionskassensystem noch heuer zu optimieren, einen wichtigen Schritt näher gekommen.
Finanzminister Pröll hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die im Februar das erste Mal tagte. Die Sozialpartner, einschließlich des Österreichischen Seniorenrates, hatten den Auftrag gemeinsame Vorschläge zu erarbeiten und dem Finanzministerium vorzulegen. Ich bedanke mich an dieser Stelle nochmals bei den Sozialpartnern und dem Österreichischen Seniorenrat für die konstruktive und intensive Zusammenarbeit. Mit der nun erfolgten Einigung mit dem Koalitionspartner auf die Einführung weiterer Sicherheitselemente im System liegen nun konkrete Ergebnisse für die geplante Gesetzesreform vor.
Künftig soll es eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Veranlagungsmodellen geben, damit man in der Pensionsphase in eine konservativere Veranlagung wechseln kann. Pensionskassen sollen künftig auch eine „Sicherheits-Veranlagungs & Risikogemeinschaft“ (VRG) führen, die insbesondere in der Phase des Pensionsbezugs auf Sicherheit und Stabilität ausgerichtet sein soll. Garantiert wird in dieser VRG die die Antrittspension. Anwartschaftsberechtigte können vor Penionsantritt individuell in diese VRG wechseln, für jene Menschen, die bereits eine Pension beziehen, soll dieser Übertritt erstmals 2010 möglich sein.
Ein weiterer Eckpunkt der geplanten Novelle: Für neu eintretende Personen in bestehende Pensionskassenverträge wird künftig ein niedrigerer Rechnungszins zur Anwendung kommen. Zudem sollen künftig Gewinne vor der Dotierung einer Schwankungsrückstellung der Abfederung von Pensionskürzungen dienen. Die Dotierung der Schwankungsrückstellung selbst soll künftig durch eine FMA-Verordnung festgelegt werden. Auch der Wechsel innerhalb der 2. Säule wird erleichtert. Man kann künftig von der Pensionskasse in die Betriebliche Kollektivversicherung und umgekehrt wechseln.
Ziel der Bundesregierung ist es, im Herbst die Novelle zu beschließen und dem Parlament zuzuleiten, damit die Reform mit Jahreswechsel in Kraft treten kann. Das Pensionskassenmodell als wichtiges Element der 2. Säule, in dem sich bereits 550.000 Menschen befinden, wird dadurch gestärkt. Damit stellt es neben der staatlichen Pension ein attraktives Zusatzangebot zur Altersversorgung dar.