14. Juli 2009: Afrikanische Union als Zukunftshoffnung für den Kontinent

Am ersten Tag der Reise mit Außenminister Michael Spindelegger zu EZA-Projekten in Äthopien und Uganda standen politische Gespräche mit äthopischen Regierungsmitgliedern und Kommissaren der Afrikanischen Union am Programm.

In Addis Abeba, der Hauptstadt Äthopiens und als Sitz der Afrikanischen Union quasi das Brüssel des schwarzen Kontinents, konnten wir mit Sufian Ahmed, dem Minister für Finanzen und wirtschaftliche Entwicklung, ausführlich über die guten bilateralen Beziehungen und den Wunsch nach verstärkter Zusammenarbeit direkt mit den staatlichen Stellen bei der Abwicklung der Entwicklungshilfe sprechen.

Mit Athiopiens Finanzminister Sufian Ahmed (C) Lopatka

Das fast 80 Millionen Einwohner zählende Äthopien ist eines der Schwerpunktländer der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. Deswegen war es wichtig den äthopischen Regierungsmitgliedern zu versichern, dass dieser Bereich, trotz der Wirtschaftskrise und der dadurch angespannten Budgetsituation in Österreich, einer der wenigen ist, in dem nicht gespart wird, sondern bei dem es, im Bereich der internationalen Finanzinstitutionen, sogar zu einer massiven Steigerung kommen wird.

Bei den Gesprächen mit Ramtane Lamamra, dem Kommissar der Afrikanischen Union für Frieden und Sicherheit und Erastus Mwencha, dem stellvertretenden  Vorsitzenden der Kommission der Afrikanischen Union ging es vorallem um die weitere Zusammenarbeit der Europäischen und der Afrikanischen Union. Die Afrikanische Union hat sich ja die europäischen Institutionen zum Vorbild genommen und möchte sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zu einer starken Stimme des afrikanischen Kontinents in der Weltpolitik entwickeln. Natürlich waren auch die großen Herausforderungen Afrikas – wie der Klimawandel, die zahlreichen kriegerischen Konflikte und die fatalen Auswirkungen der Wirtschaftskrise – Thema unserer politischen Gespräche.

Ich bin überzeugt, dass eine starke Afrikanische Union und mehr Zusammenarbeit der afrikanischen Nationalstaaten zu einer guten Lösung dieser Herausforderungen beitragen kann.

Zu Besuch in Addis Abeba (C) Lopatka

10. Juli 2009: EU-Budgetrat: Budgetdisziplin in der EU erforderlich

Um der Wirtschaftskrise zielgerichtet und mit maßgeschneiderten Hilfsmaßnahmen entgegenzuwirken, haben die Nationalstaaten enorme Mittel ausgegeben. Die Schuldenstände der EU-Mitglieder sind dabei, historische Höchstwerte zu erreichen. Daher ist in den kommenden Jahren auf allen Ebenen – in der EU und national – Budgetdisziplin unbedingt erforderlich. Wir sind der Auffassung, dass auch das EU-Parlament einen Beitrag leisten soll. Daher habe ich mich in einem persönlichen Schreiben an sämtliche Fraktionschefs der österreichischen EU-Delegationen im Europäischen Parlament gewandt. Dieses Anliegen soll von allen Fraktionen unterstützt werden.

 

Kernthema des heutigen Treffens der EU-Finanzminister und Staatssekretäre war die Diskussion und Abstimmung über die 1. Lesung zum EU-Haushalt 2010 sowie eine anschließende Konzertierung mit den Europäischen Parlament. Ich bin davon überzeugt, dass dieser Entwurf eine gute Grundlage für die bevorstehenden Gespräche mit dem Europäischen Parlament darstellt, um den EU-Haushalt für 2010 zügig auf Schiene zu bringen.  

 

Österreich, einer der acht Nettozahler in der Europäischen Union, konnte seine Rückflüsse in den beiden letzten Finanzperioden 1995-1999 und 2000-2006 von 75 auf 85 Prozent steigern. Dementsprechend hat sich die Nettozahlerposition Österreichs verbessert. In absoluten Zahlen werden sich die Rückflüsse seit dem Beitrittsjahr 1995 auf über 1,8 Mrd. Euro im Jahr 2009 verdoppelt haben. Die Rückflüsse nach Österreich entfallen im Wesentlichen auf Landwirtschaft, Strukturfonds – insbesondere Regionalförderungen – sowie spezifische Forschungsprojekte.

 

Der Haushaltsvorentwurf der Kommission sah 138,6 Milliarden Euro (+1,17 Prozent) an Verpflichtungsermächtigungen vor, das Volumen für die Zahlungsermächtigungen umfasste im Vorschlag der Europäischen Kommission 122,3 Milliarden Euro (+5,3 Prozent). Der Ratsvorsitz hat unterdessen Kürzungsvorschläge vorgelegt, gegenüber dem Haushaltsvorentwurf um 0,6 Milliarden Euro, bei den Zahlungsermächtigungen um 1,8 Milliarden Euro.

9. Juli 2009: Arbeitsmarktpaket II stärkt uns gegen die Krise

Österreichs Initiativen und Maßnahmen zur Krisenbekämpfung brauchen den europäischen Vergleich nicht scheuen. Die Maßnahmen sind ein Erfolg, sie zeigen Wirkung und auch die OECD-Länderstudie bestätigt, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden. Das Arbeitsmarktpaket II, das heute im Nationalrat beschlossen wurde, setzt einen weiteren Schritt zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.

Mit dem Globalbudget hat die Bundesregierung ein Modell geschaffen, das den Ministern einen flexibleren und rascheren Umgang mit den zu Verfügung stehenden Finanzmitteln ermöglicht. Somit können wir unbürokratisch und zielgenauer Maßnahmen gegen die Krise setzen. Aber auch die weiteren Initiativen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit – Kurzarbeit, Altersteilzeit, Bildungskarenz oder die Jugendstiftung – wurden von der OECD gelobt. Besonders die Kurzarbeit erweist sich als ein Modell, das sich in den vergangenen Monaten bewährt hat und deshalb stellen wir zusätzlich 300 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen hat für die Bundesregierung oberste Priorität. Denn ein Prozent mehr Arbeitslose bedeutet mehr Transferleistungen, weniger Steuereinnahmen und schlägt sich mit über 500 Millionen Euro im Budget negativ nieder.

Wir werden deshalb an unserem eingeschlagenen Weg festhalten. Denn es ist unsere Aufgabe, jungen Menschen Hoffnung zu geben und ihnen Perspektiven zu eröffnen. Mit den heute beschlossenen Maßnahmen werden die Arbeitsplätze in unserem Land gesichert!

8. Juli 2009: Opposition setzt Wirtschaftsstandort Österreich aufs Spiel

Das Bankgeheimnis ist für die Österreicherinnen und Österreicher ein hohes Gut. Durch das Amtshilfedurchführungsgesetz wird sich für alle in Österreich angesiedelten Steuerzahler nichts ändern. Gerade deshalb ist das Verhalten der Opposition unverständlich – denn wenn das Gesetz vom Nationalrat nicht die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit bekommt, drohen uns wirtschaftsschädigende Sanktionen.

Die OECD gibt uns Standards vor, denen wir uns anschließen müssen. Österreich muss von der grauen Liste gestrichen werden und dafür die Rahmenbedingungen den weltweiten Standards anpassen. Wir sind mit diesem Gesetz bereit, ausländischen Steuerverwaltungen im Rahmen eines sachlich begründeten Auskunftsersuchens Bankauskünfte zur Verfügung zu stellen, sofern diese für die steuerlichen Zwecke dieses Staates voraussichtlich relevant sind.

Kommt es zu keiner Streichung Österreichs von der grauen Liste drohen schwerwiegende Sanktionen, die massive Auswirkungen auf die heimischen Unternehmen hätten. Es könnte zum Beispiel für deutsche Unternehmen zu einer Erhöhung der Quellensteuer auf Zahlungen an österreichische Unternehmen kommen. Der Abzug von Betriebsausgaben und die Steuerbefreiung von Beteiligungsgewinnen könnten verweigert und sogar Abkommen gekündigt werden.

Man darf – angesichts dieser drohenden Sanktionen – nicht vergessen, dass 60 Prozent der österreichischen Wirtschaftsleistung durch den Export gesichert wird. Und Maßnahmen, gerade seitens Deutschlands, brächten einen massiven Schaden für unsere Wirtschaft!

Österreich will und darf auf keiner Liste stehen! Luxemburg hat es heute geschafft von der grauen Liste der OECD gestrichen zu werden – das muss auch unser Ziel sein. Wir wollen nicht alleine auf der Strecke bleiben, denn wenn wir isoliert bleiben, könnten wir schon im Herbst auf der schwarzen Liste stehen!

8. Juli 2009: Lückenschluss in der Bekämpfung der Wirtschaftskrise

Im Nationalrat wurde das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz beschlossen – ein Lückenschluss in der Bekämpfung der Folgen der Wirtschaftskrise für die österreichischen Unternehmen. Das Gesetz sieht die Haftungsübernahme im Umfang von zehn Milliarden Euro für heimische Unternehmen ab 250 Mitarbeiter vor.

Es heißt immer wieder, dass nur große Unternehmen und Banken die Unterstützung des Staates erhalten. Dem ist natürlich nicht so: Gerade durch das KMU-Förderungsgesetz, die Mittelstands-Milliarde und durch die aws-Förderungen werden kleinere und mittlere Unternehmen entlastet. Und mit dem neuen Gesetz wird nun mittelständischen und größeren Unternehmen geholfen.

Das Unternehmensliquiditätssteigerungsgesetz gilt für alle jene Unternehmen, die mindestens 250 Mitarbeiter beschäftigen, einen Umsatz von mindestens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mindestens 43 Millionen Euro haben. Außerdem müssen die Unternehmen vor der Krise eine gesunde wirtschaftliche Basis gehabt haben. Damit stellen wir sicher, dass keine Haftungen für „faule Kredite“ übernommen werden. Wir erleichtern durch die Übernahme von Bundeshaftungen den Zugang zu Finanzierungsmitteln.

Damit helfen wir, dass die Betriebe in schwierigen Zeiten erfolgreich und konkurrenzfähig bleiben und die Arbeitsplätze gesichert sind.