Heute machte ich im Vorfeld zur morgigen Sitzung zur Verwaltungsreform auf die Bedeutung der Harmonisierung der Pensionssysteme der Beamten aufmerksam. Fakt ist: Laut Rechnungshof ergibt sich durch die Pensionsharmonisierung ein Einsparungspotential von mehr als 700 Millionen Euro in den Jahren 2010 bis 2049. Doch mehrere Länder sind säumig – vor allem Wien, Kärnten und das Burgenland.
Ein Beispiel: In Wien erhält ein Beamter 3291 Euro „Ruhegenuss“ pro Monat. Der Bundeschnitt liegt bei 2268 Euro. Und: Die Pensionsleistung für einen Beamten in Wien liegt bei 723.300 Euro. Der angestrebte Bundesschnitt ist hier 498.400 Euro.
Mein Vorschlag, wenn Länder die vereinbarte Harmonisierung der Pensionssysteme bis Jahresende nicht einhalten: Meines Erachtens muss das Konsequenzen haben, wenn Vereinbarungen von einzelnen Bundesländern nicht eingehalten werden. Im Verhältnis der Nationalstaaten zur EU gibt es diesbezügliche Sanktionen. Das ist ein Punkt, der bei uns mit den Ländern beim nächsten Finanzausgleich auch mit vereinbart werden muss. Das heißt, dass der Bund die Möglichkeit hat, in einem ersten Schritt Gelder einzubehalten und der zweite Schritt ist dann – wenn auch das nichts bewirkt hat – dass das Geld den Ländern tatsächlich permanent entzogen wird. Somit bleibt das Geld dann quasi als Pönalzahlung beim Bund.
Wichtig aber: Solche Spielregeln können erst im nächsten Finanzausgleich 2013 festgeschrieben werden.
Weiterer Punkt der Verwaltungsreform: die Harmonisierung der Dienstrechte. Hier geht es beim Lehrerdienstrecht darum: Wenn ein neues Dienstrecht für neu eintretende Lehrer kommt, wird es hier, was die Anwesenheit und die Lehrverpflichtung betrifft, Änderungen geben müssen.
Weiterer Punkt der Verwaltungsreform: die Harmonisierung der Dienstrechte. Hier geht es beim Lehrerdienstrecht darum: Wenn ein neues Dienstrecht für neu eintretende Lehrer kommt, wird es hier, was die Anwesenheit und die Lehrverpflichtung betrifft, Änderungen geben müssen.