Die Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung einer Stabilitätsabgabe für Banken und sämtliche Finanzmarktteilnehmer hat seine Arbeit aufgenommen. Ab sofort wird auf technischer und auf politischer Ebene an der Umsetzung gearbeitet.
Mir geht es hier um drei wesentliche Grundsätze, die ich im Gespräch mit den Vertretern der Banken, betont habe:
1. Ökonomische Sinnhaftigkeit: Entgegen den bislang national vorliegenden Vorschlägen sollen meiner Meinung nach Geschäfte mit der „Realwirtschaft“ wieder attraktiver werden. Dadurch kann das traditionelle Bankgeschäft gestärkt werden.
2. Einfachheit: Bei der Umsetzung der Stabilitätsabgabe soll an bestehende rechtliche Definitionen angeknüpft werden. So wird eine langwierige Ausgestaltungsphase verhindert.
3. Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Banken: In jedem Fall müssen die Entwicklung der Kapitalvorschriften sowie EU-weit geltende Regelungen berücksichtigt werden, um Wettbewerbsgleichheit zu garantieren.
Wichtig ist auch, dass die Abgabe nicht nur Banken betreffen soll, sondern auch Finanzmarktteilnehmer wie Versicherungen.
Oberstes Prinzip bleibt dabei: Die Kosten für die Stabilitätsabgabe dürfen nicht auf die Kunden abgewälzt werden.
Hier hat Finanzminister Josef Pröll bereits den Vorstoß gemacht, dass die Kreditvertragsgebühr abgeschafft werden soll. Dadurch werden Kredite billiger und ein Impuls für mehr Investitionen gesetzt.