Das neue Glücksspielgesetz für mehr Spielerschutz und einen wirkungsvollen Kampf gegen illegales Glücksspiel habe ich heute gemeinsam mit dem oberösterreichischen Landeshauptmann Josef Pühringer in Linz präsentiert. In Oberösterreich war das kleine Glücksspiel bisher verboten. Dadurch wurde Oberösterreich zu einem „Eldorado“ für illegale Automaten, wie der Landeshauptmann betonte. Das neue Gesetz soll diesen Wildwuchs unterbinden und den Spielerschutz fördern, das unterstrich auch der Landeshauptmann. In Oberösterreich soll das kleine Glücksspiel somit in Zukunft legalisiert werden.
Wenn das neue Gesetz wie erwartet noch vor dem Sommer im Parlament verabschiedet wird, dann könnte, so Pühringer, theoretisch noch heuer ein Landesausführungsgesetz folgen. Statt den aktuell geschätzten bis zu 3.500 illegalen Spielautomaten wird es dann maximal 1.174 legale Automaten in Oberösterreich geben.
Der Bund hat derzeit 450 bis 500 Millionen Euro Einnahmen aus dem Glücksspiel. Ich gehe davon aus, dass diese nach einem vorübergehenden Minus in der Umstellungsphase erhalten bleiben. Daraus soll auch die Sportförderung in der Größenordnung von 80 Mio. Euro abgesichert werden, die bisher voll am Umsatz der Lotterien hing.
Bei der Präsentation in Linz habe ich die wichtigsten Neuerungen, die durch das Gesetz möglich sind, erklärt: Alle Automaten müssen an das Bundesrechenzentrum angebunden werden. Eine eigene SOKO der Finanzverwaltung wird sich verstärkt dem Kampf gegen illegales Glücksspiel widmen. Zur vorgesehenen Förderung von Suchtprävention und Spielerberatung sollen sowohl Bund als auch Länder ihren Teil beisteuern.
Die Grenzen der jeweiligen Einsätze bei den Automaten könnten nicht mehr beliebig umgangen werden. Automatikstarttasten, mit denen man innerhalb kürzester Zeit Hunderte Spiele auslösen konnte, wird es nicht mehr geben. Zudem haben künftig nicht nur Casinos, sondern auch Automatensalons eine Monitoringverpflichtung: Wer hohe Summen verliert oder häufig spielt, muss nachweislich gewarnt werden, ansonsten steht ihm Schadenersatz zu. Das ist europaweit einzigartig.