Nach der Sitzung der Verwaltungsreformgruppe, in der neben den Arbeitsbereichen Pensionen, Bildung und Förderungswesen auch das Thema Gesundheit auf der Tagesordnung stand betonte ich, dass die Experten von Rechnungshof, WIFO und IHS in ihrem Bericht klar festhalten, dass es zu Effizienzsteigerungen im Spitalsbereich kommen müsse. Diese Effizienzsteigerungen müssen allerdings ohne Qualitätsverlust für die Patienten sein, beispielsweise durch Schwerpunktsetzungen in einzelnen Krankenhäusern, die auch bundesländerübergreifend angelegt sein müssen. Von Schließungen von 81 Krankenhäusern unter 300 Betten ist in dem Bericht der Experten keine Rede.
In dem Bericht werden auch Beispiele aufgelistet, wie man zu einer Effizienzsteigerung ohne Qualitätsverlust kommen kann:
– Beispiel 1: Einsparungspotenzial am Beispiel Hainburg – Kittsee: Erzielung eines jährlichen Einsparungspotenzials von rd. 3 Millionen Euro durch trägerübergreifende Nutzung vorhandener OP-Kapazitäten.
– Beispiel 2: Abbau von Überkapazitäten (rd. 270 Betten) in den Bereichen Allgemeine Chirurgie und Innere Medizin in der Region Graz mit Einsparungspotenzial von rd. 40 Mill. Euro jährlich;
– Beispiel 3: Abbau des überhöhten Bettenangebotes im Burgenland in den Bereichen Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie und Geburtshilfe (Einsparungspotenzial rd. 5 Mill. Euro);
– Beispiel 4: Effizienzsteigerungspotenzial am Beispiel Kärnten in Höhe von insgesamt rd. 125 Mill. Euro jährlich könnte teilweise durch den Abbau von Überkapazitäten realisiert werden.
Österreich hatte laut Expertenbericht um rund 70 Prozent mehr Akutbetten je 1.000 Einwohner als der EU-Durchschnitt. Die durchschnittliche Aufnahmerate ist um rund 70 Prozent höher als der EU-Schnitt.
Mit der heutigen Sitzung sind wir am Beginn des Prozesses, dass Bund und Länder gemeinsam nach Vorgabe der Experten hier zu konkreten Umsetzungen kommen, um sowohl die bestmögliche Qualität für die Patienten zu garantieren als auch die vorhandenen Einsparungspotenziale auszuschöpfen.