15. Juli 2010: Arbeitsklausur in Kapfenberg: Sonderpensionsrechte streichen!

Eine Arbeitsklausur der ÖVP Regierungsmannschaft fand in den vergangenen zwei Tagen in Kapfenberg in der Steiermark statt. ÖVP-Bundesparteiobmann Finanzminister Josef Pröll stellte dabei das Thema „Arbeitsplätze durch Neues Wachstum“ in den Mittelpunkt. Und im Rahmen der Diskussion um die notwendigen Reformen zur Konsolidierung des Budgets es ging darum, dass Privilegien beispielsweise im Bereich von Sonderpensionsrechten beendet werden müssen. Ein Streichen der Privilegien in diesem Bereich brächte rund 400 Millionen Euro jährlich, wie ich auch in einem Artikel mit dem Titel „Sonderpensionsrechte bei ÖBB und Nationalbank streichen“ in der heutigen Kronenzeitung zitiert werde.

Bei den ÖBB hat der Rechnungshof (Bund Reihe 2009/1) die drohenden Mehrkosten von rund € 1,2 Milliarden aus der Einbeziehung des allgemeinen Nebenbezugspauschales (ANP) bei den ÖBB-Pensionen kritisiert.
Ebenso wird die Höhe des Nebengebührendurchschnittsatzes massiv kritisiert – der zu sozialen Ungerechtigkeiten bei den ÖBB-Pensionisten und Mehrkosten einer weiteren Milliarde Euro führt.

Dazu kommt – wie vom Rechnungshof kritisiert: Die Regelung ist sozial ungerecht. Denn: Z. B. für Triebfahrzeugführer (die tatsächlichen Leistungserbringer) zahlt der Bund weit weniger an Pensionsleistungen durch Nebengebühren wie für Verwaltungsbeamte. Zum Vergleich: Für einen Triebfahrzeugführer, also einen Lokführer, der tagtäglich große Verantwortung trägt, zahlt der Bund insgesamt 393.200 Euro an Pensionslast, für einen Sachbearbeiter zahlt der Bund aber insgesamt 810.013 Euro Pensionslast (siehe Tabelle) durch diese allgemeine Nebenbezugspauschale (ANP).

Und bei der Nationalbank gibt es die sogenannte Dienstbestimmung DB 1: Diese gilt für alle Mitarbeiter, die bis 1993 eingetreten sind. Um in Pension zu gehen, muss man 35 Jahre arbeiten und das 55. Lebensjahr vollendet haben. Dann bekommt man 85 Prozent des Letztbezuges. In dieses Schema fallen 1.000 OeNBler, davon sind noch 480 aktiv.

Für diese Pensionen sind Rücklagen in der Höhe von 2 Milliarden Euro zu bilden. werden. Das heißt 2 Millionen Euro pro Bediensteten. Gelder die dem Bund und somit letztlich dem Steuerzahler fehlen, denn mehr als 90 Prozent der Gewinne der OeNB fließen an den Bund. Der Gewinnanteil des Bundes (inkl. Dividende und KöSt) für das Geschäftsjahr 2007 der OeNB betrug rd. 212,4 Mio. Euro und für das Geschäftsjahr 2008 rd. 40,5 Mio. Euro.
Hier sollte auf gesetzlicher Basis eine Änderung erfolgen. Die Gespräche mit der OeNB laufen.

Bei der Arbeitsklausur in Kapfenberg (C) ÖVP/Jakob Glaser

Bei der Arbeitsklausur in Kapfenberg (C) ÖVP / Jakob Glaser

13. Juli 2010: Europa als effiziente Krisenfeuerwehr

Gerade die Finanz- und Wirtschaftskrise hat uns gezeigt, wie wichtig eine gut koordinierte Finanz- und Wirtschaftspolitik auf europäischer Ebene ist, das habe ich in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union des Nationalrates betont. Nach den Krisenfeuerwehrmaßnahmen geht es nun um eine nachhaltige Verbesserung des Finanzsektors.

Zu den diskutierten Themen gehört die Forderung nach Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Österreich war unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel das erste Land, das sich für die Einführung einer europaweiten Steuer auf Finanztransaktionen eingesetzt hat. Diese Bundesregierung setzt sich in den verschiedensten Gremien nach wie vor für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ein, die auf globaler oder zumindest auf europäischer Ebene kommen soll. Einen österreichischen Alleingang einer Börsenumsatzsteuer halte ich für kontraproduktiv.

Österreich begrüßt den pro-europäischen Ansatz des Europäischen Parlamentes zur Einrichtung einer starken Finanzmarktaufsicht, bei der die europäischen Behörden mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden sollen.

Ebenfalls Inhalt der Beratungen im EU-Unterausschuss waren die Vorschläge der Europäischen Union zu einer neuen, strengeren Regelung der Vergütungsbestimmungen bei Vorständen. Uferlose Remunerationspraktiken und die Bereitschaft zur Eingehung unangemessener Risiken sollen so unterbunden werden, um einen weiteren notwendigen Schritt zur Gewährleistung der Finanzstabilität in Europa zu setzen. Die Kreditinstitute sollen künftig verpflichtet sein, eine Vergütungspolitik vorzusehen, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar ist. Die Umsetzung soll von den Aufsichtsbehörden kontrolliert werden können. In Österreich ist bereits eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung einer nationalen Umsetzung dieser EU-Rechtsvorschläge beschäftigt.

11. Juli 2010: Fußball-Fest in der ÖFB-Botschaft

Die ÖFB-Botschaft im Kursalon Hübner im Wiener Stadtpark öffnete zwei Jahre nach der EM – damals war die ÖFB-Botschaft quasi der Treffpunkt der Fußballwelt – zum WM-Finale noch einmal ihre Tore. Gemeinsam mit ÖFB-Präsident Leo Windtner, Generalsekretär Gigi Ludwig, ÖFB-Ehrenpräsident Friedrich Stickler, Teamchef Didi Constantini sowie Andi Herzog und Manfred Zsak hatte ich dort die Gelegenheit das WM-Finalspiel in Mini-Stadionatmosphäre zu sehen. Die Stimmung der mehr als 350 anwesenden Gäste aus Politik, Wirtschaft und Sport war hervorragend, die Mehrzahl der Anwesenden tippte von Beginn des Spiels an auf Spanien als neuen Fußball-Weltmeister.

Ich hielt zwar die Daumen für die Niederlande – Robben ist für mich einer der weltbesten Spieler – dennoch bin auch ich der Meinung, dass Spanien diese Fußball-WM in Südafrika verdient gewonnen hat.

8. Juli 2010: Angelobung im historischen Reichsratssaal des Parlaments

Die Bundesregierung und die Bundesversammlung traten im historischen Reichsratssaal des Parlaments, anlässlich der Angelobung von Heinz Fischer zusammen, der seine zweite Amtszeit als Bundespräsident am Tag genau nach 6 Jahren antrat.

Der Sitzungssaal des ehemaligen Abgeordnetenhauses ist einem griechischen Theater nachgebildet, denn Architekt Theophil Edvard Hansen wollte damit für das Abgeordnetenhaus die praktische Politik der Antike versinnbildlichen. Über den Nischen zieht sich ein Fries, der von Prof. Eisenmenger gestaltet wurde und das die Entstehung des staatlichen Lebens schildert. Interessant ist, dass sich – im Gegensatz zum heutigen Nationalratssitzungssaal – das Rednerpult für die Abgeordneten hinter der Regierungsbank befindet und die Redner somit zum Großteil nur räumlich und nicht auch politisch „hinter der Regierung“ standen.

Für mich ist dieser Saal der mit Abstand beeindruckendste des österreichischen Parlaments.

Rede von Bundesrräsident Fischer nach der Angelobung (C) HBF

Der vollbestetzte Reichratsaal bei der Angelobung des Bundespräsidenten (C) HBF

7. Juli 2010: Gerechtigkeit beginnt mit Ehrlichkeit

Ein reiches Land zeigt sich daran, wie es mit seinen Schwächsten umgeht. Mit dem heutigen Beschluss der Mindestsicherung knüpfen wir das soziale Netz noch dichter. Das habe ich in der  Plenarsitzung des Nationalrats zum Thema Bedarfsorientierte Mindestsicherung betont. Die neue Regelung bietet eine finanzielle Verbesserung für drei Viertel aller Sozial- und Notstandshilfebezieher und für alle anderen ist durch das Verschlechterungsverbot sichergestellt, dass sie genauso viel Geld erhalten wie bisher.

Gerechtigkeit beginnt mit Ehrlichkeit, darum braucht es zur Mindestsicherung auch die Transparenzdatenbank. Diese beiden Eckbausteine stellen sicher, dass jenen, die wirklich Hilfe brauchen, diese auch erhalten, dass aber auch dem Sozialmissbrauch ein Riegel vorgeschoben wird.

Dabei möchte ich auch auf Vorteile der Mindestsicherung mit der österreichweiten Vereinheitlichung und Vereinfachung verweisen: Der Bund nimmt dafür jährlich 140 Millionen Euro in die Hand, jetzt sind die Länder gefordert rasch die Umsetzung herbeizuführen.

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung bietet Anreize zur Wiederaufnahme von Erwerbstätigkeit und schafft keine soziale Hängematte. Wenn keine Arbeit angenommen wird, wird es auch zukünftig kein Geld geben. Die Mindestsicherung nur zwölfmal im Jahr auszuzahlen ist richtig. Dafür gibt es gute Gründe: Auch andere Sozialleistungen werden nur zwölfmal ausbezahlt. Bei 14-maliger Auszahlung würden sich Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen zu Recht fragen, wozu sie in Beschäftigung bleiben sollen. Es muss einen finanziellen Unterschied geben zwischen jenen, die hart arbeiten und jenen, die in der Mindestsicherung sind.

Es mache Sinn, neben einer Mindestsicherung auch eine Transparenzdatenbank zu haben. Die Transparenzdatenbank sei ein wichtiges, zukunftsgerichtetes Instrument für einen modernen und effizienten Staat. Deshalb können wir beiden mit gutem Gewissen zustimmen.