Ein wichtiges Schlüsselprojekt für Österreich wird mit der Transparenzdatenbank umgesetzt, das habe ich im Finanzausschuss des Parlaments betont. Mit der Regierungsvorlage zum Transparenzdatenbankgesetz kommt die Bundesregierung dem Entschließungsantrag des Nationalrates vom 7. Juli 2010 nach. Durch die Datenbank wird der Kampf gegen Doppelgleisigkeiten bei Förderungen eine neue Qualität bekommen. Zugriff auf das Transparenzportal haben ausschließlich die Leistungsempfänger. Staatliche oder private Stellen werden keinen Zugriff auf individuelle im Transparenzportal ersichtliche Daten haben.
In der Datenbank sollen jene Leistungen der öffentlichen Hand erfasst werden, die nicht in einer Datenbank des Bundesministers für Finanzen, des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger oder des Arbeitsmarktservices enthalten sind.
Das Transparenzportal bringt zahlreiche Verbesserungen für die Bürger. Das Portal wird eine einfache und übersichtliche Abfrage der Bürger über die von ihnen bezogenen Leistungen ermöglichen und es wird zukünftig zudem einfacher geforderte Nachweise bei Amtswegen zu erbringen.
Der Bundesregierung wird die Möglichkeit eingeräumt, mit anonymen Auswertungen die öffentlichen Leistungen systematisch zu erfassen und die einzelnen Leistungen besser aufeinander abzustimmen. Die Transparenzdatenbank soll zeitnah und übersichtlich darstellen, welche Leistungen die öffentliche Hand erbringt.
In Form von sechs Kategorien wird die Darstellung der Leistungen erfolgen: Sozialversicherungsleistungen und Ruhe- und Versorgungsbezüge, Ertragsteuerliche Ersparnisse, Förderungen, Transferzahlungen, Ersparnisse aus begünstigten Haftungsentgelten und begünstigtem Fremdkapital sowie Sachleistungen. Neben den Leistungen ist zudem geplant, dass eine Übersicht über das zur Verfügung stehende letztveranlagte Brutto- und Nettoeinkommen gegeben wird.
Das Gesetz wird mit 1. Jänner in Kraft treten. Die Mitteilung der Leistungen an die Transparenzdatenbank wird frühestens am 1. September erfolgen. Eine Transparenzportalabfrage durch Bürger soll erst möglich sein, wenn alle leistenden Stellen des betroffenen Bundeslandes sämtliche Mitteilungen an die Transparenzdatenbank übermittelt haben.