Mehr Spielerschutz ist eines der Hauptziele des neuen Glücksspielgesetzes, das seit Sommer 2010 in Kraft ist. Erstmalig wird dadurch auch Suchtprävention und Spielerberatung gefördert.
Seit 1. Dezember haben wir im Finanzministerium eine neue Spielerschutzstelle im Glücksspielbereich eingerichtet. Dr. Doris Kohl leitet die neu ins Leben gerufene Spielerschutzstelle. Sie ist eine ausgewiesene Fachexpertin und hat bisher im Gesundheitsministerium ihre Expertise als ehemalige Anwältin einfließen lassen. Dass wir sie für diese Funktion gewinnen konnten, hilft uns beim Aufbau dieser Stelle für Suchtprävention und Suchtberatung sehr. Wir übernehmen damit eine Vorreiterrolle in Europa. Es wird damit dem Spielerschutz in institutionalisierter Weise und fachlich auf höchstem Niveau Rechnung getragen.
Dr. Doris Kohl wird in ihrer neuen Funktion eine Schnittstelle zur Glücksspiel-Aufsicht bilden und wird sich auch bei der Konzessionsbewertung hinsichtlich ausreichender Spielerschutzkonzepte einbringen. „Eine der ersten Aufgaben dieser Stelle wird – neben der Einrichtung eines Spielsuchtbeirates als Beratungsorgan – sein, den Spielerschutz bei den für 2011 zu vergebenden Konzessionen umfassend einer fachlichen und wissenschaftlich fundierten Beurteilung zu unterziehen. Ich freue mich, dass ich diese herausfordernde und für die Glücksspielsuchtprävention so wichtige Aufgabe übernehmen durfte“, so Kohl bei der Präsentation heute.
Die promovierte Juristin und ehemalige Anwältin mit Mediatorenausbildung war zuletzt im Gesundheitsministerium tätig und dort auch Fachexpertin in der Bereichsleitung für Alkoholfragen und substanzungebundene Süchte. So baute sie dort das Alkoholforum auf, ein hochrangiges Expertengremium mit Vertretern aus allen einschlägigen Institutionen, Sozialpartnern, Länder-, Gemeinde- und Städtebundvertretern sowie Zuständigen der Bundesministerien.
Die Spielerschutzstelle wird wichtige Aufbauarbeit leisten, insbesondere folgende Bereiche werden kontinuierlich bearbeitet:
– Schaffung einer besseren Datenlage über die Behandlung und Beratung von Patienten durch Spielsuchteinrichtungen in Österreich,
– Unterstützung der Suchtforschung im Bereich des Glücksspiels,
– Aufklärung/Informationsarbeit für die breite Bevölkerung über die Risken des Glücksspiels,
– Erarbeitung/Vorstellung von best practice-Modellen einer Zusammenarbeit zwischen Glücksspielkonzessionären sowie unabhängigen Spielerschutzeinrichtungen,
– Erarbeitung gemeinsamer Qualitätsstandards zur Anerkennung als Spielerschutzeinrichtungen im Sinne des Glücksspielgesetzes sowie die Erarbeitung eines Anerkennungsverfahrens für diese Spielschutzeinrichtung.
Als eine der ersten Maßnahmen zur Unterstützung und Information von Spielsüchtigen und deren Angehörigen soll im ersten Halbjahr 2011 eine Ersterhebung über Spielerschutzeinrichtungen in Österreich erfolgen und diese Information in einer „Spielerschutzkarte Österreich“ der breiten Bevölkerung zugänglich gemacht werden.
Zur wissenschaftlichen Unterstützung der Tätigkeit der Spielerschutzstelle wird im Bundesministerium für Finanzen bereits Ende des ersten Quartals 2011 ein Spielerschutzbeirat eingerichtet werden, der sich aus einschlägigen SuchtexpertInnen und Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zusammensetzen wird.