25. Februar 2013: Ergebnis der Wiener Menschenrechtskonferenz 1993 weitertragen

Die Wiener Menschenrechtskonferenz 1993 hat Maßstäbe für den Ausbau des internationalen Menschenrechtsschutzes  gesetzt. Die Hochkommissarin hat heute im Rahmen der Märztagung des Menschenrechtsrats in Genf die Erklärung und das Aktionsprogramm von Wien als wichtigsten Fortschritt im Menschenrechtsbereich in den letzten 25 Jahren beurteilt. Dieses Ergebnis gilt es weiterzutragen. Die Wiener Konferenz hat die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte festgeschrieben. Sie hat den Grundsatz etabliert, dass Menschenrechte ein internationales Anliegen sind und keine interne Angelegenheit. Es ist wichtig, dies in Erinnerung zu rufen, da es noch immer Länder gibt, die bei der Thematisierung von Menschenrechten von einer Einmischung in innere Angelegenheiten sprechen. Von Wien ist darüber hinaus ein wichtiger Impuls zur Stärkung der Frauenrechte ausgegangen. Und die Konferenz hat den Weg geebnet für die Schaffung des Amtes der Hochkommissarin für Menschenrechte, das heute in 58 Ländern aktiv ist und die ich heute im Rahmen des Menschenrechtsrats auch treffen konnte.

Anlässlich des 20-Jahr-Jubiläums der Wiener Menschenrechtskonferenz findet im Juni in Wien eine hochrangige Expertenkonferenz statt, zu der auch Hochkommissarin Pillay erwartet wird.  Wir unterstützen die Forderung der Hochkommissarin nach einem Verweis der Situation in Syrien an den Strafgerichtshof durch den UN-Sicherheitsrat und wir begrüßen, dass der Internationale Strafgerichtshof Erhebungen zu Mali eingeleitet hat. In Mali geht es darum, die Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen restlos aufzuklären und das bereits laufende Monitoring der Menschenrechtssituation auszubauen.

 

(c) BMEIA, STS Lopatka trifft Hochkommissarin für Menschenrechte Navi Pillay

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