Mit einem bei der heutigen Nationalratssitzung beschlossenen Gesetz soll für Sonderpensionen im staatlichen Bereich ab 1. Jänner 2015 ein nach der Höhe der Leistungen gestaffelter, angemessener Pensionssicherungsbeitrag einbehalten werden. Ziel des Gesetzes ist es, sogenannte „Luxuspensionen“ zu kürzen. Anlass für die neue Regelung waren hohe Pensionen bei der Nationalbank.
Künftige leistungsorientierte Sonderpensionen in öffentlichen Bereichen werden mit 9.060 Euro monatlich begrenzt sein. Bestehende Sonderpensionen werden – gestaffelt – teilweise massiv gekürzt.
Die verfassungsrechtliche Ermächtigung gilt grundsätzlich für alle vom Rechnungshof geprüften Rechtsträger. Auf Bundesebene wird diese Ermächtigung in 26 eigene gesetzliche Bestimmungen umgesetzt und betrifft z.B. ORF, Kammern, Sondergesellschaften und Unternehmungen des Bundes, Beamte, ÖBB, Nationalbank, Sozialversicherungen sowie verstaatlichte Banken einschließlich Tochtergesellschaften.
Für Beschäftigte bei der Österreichischen Nationalbank (OeNB) mit bestimmten Altverträgen sieht der Gesetzesentwurf neben Pensionssicherungsbeiträgen und höheren Pensionsbeiträgen auch eine stufenweise Anhebung des Pensionsalters, längere Dienstzeiten, Pensionsabschläge bei Frühpension sowie geringere Pensionsanpassungen – analog zur allgemeinen Pensionserhöhung – vor.