11. Juli 2014: Bürgermeister- und Ortsparteiobleutekonferenz in Hartberg

Die erweiterte Bürgermeister- und Ortsparteiobleutekonferenz des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld tagte diesmal im Gasthof Pack in Hartberg. Als Bezirksparteiobmann leitete ich die Sitzung und berichtete über die Aktivitäten der vergangenen Wochen.

Zentrale Themen waren neben der bevorstehenden Tombola, die mit rund 4.000 Besuchern jährlich die Größte ihrer Art in Österreich ist, unter anderem die Vorbereitungen für Gemeinderatswahlen im nächsten Jahr und der bevorstehende Besuch von Landwirtschaftsminister Ändrä Rupprechter in der Region am 22. Juli.

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11. Juli 2014: Grünes Licht für größte Ausbauoffensive in der Kinderbetreuung

Der Bund wird den Ländern in den kommenden vier Jahren 305 Millionen Euro als Anschubfinanzierung zur Verfügung stellen. Damit wird die größte Ausbauoffensive in der Kinderbetreuung, die es in Österreich je gegeben hat, umgesetzt. Die Bundesländer erhöhen im Zuge der Kofinanzierung diese Summe um weitere rund 135 Millionen Euro, womit auch ein wichtiger Schritt in Richtung bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesetzt und die Wahlfreiheit für Familien vergrößert wird.

Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots wird bis 2017 verlängert und die Zweckzuschüsse des Bundes werden auf jeweils 100 Millionen Euro in den Jahren 2014 und 2015 angehoben. Für die Jahre 2016 und 2017 werden jeweils 52,5 Millionen seitens des Bundes zur Verfügung gestellt.

Schwerpunkt ist dabei der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder bis zu drei Jahren. In den kommenden vier Jahren sollen dadurch rund 30.000 neue Betreuungsplätze in dieser Alterskategorie geschaffen werden, womit auch das Barcelona-Ziel (Betreuungsquote von 33 Prozent bei den Unter-Dreijährigen) erreicht werden soll. Darüber hinaus werden Impulse zur Verbesserung der Betreuungsqualität gesetzt, Öffnungszeiten ausgeweitet sowie die Tageselternbetreuung und flexible gemeinde- und generationenübergreifende Betreuungslösungen forciert.

(c) Alexandra H._pixelio.de

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11. Juli 2014: Energieeffizienz-Gesetz stärkt Wettbewerbsfähigkeit

Mit dem in dieser Woche beschlossenen Gesetz wurde ein richtungsweisender Kompromiss erzielt. Es verbessert die Effizienz zwischen Input und Output und leitet in der Verwendung von Energie ein Umdenken ein, schränkt aber gleichzeitig die Umsätze der Energieversorger und Unternehmen nicht ein. Darüber hinaus wird damit die entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Der Staat nimmt eine Vorbildrolle ein, indem er mehr Energieeffizienzmaßnahmen setzt und bei den fossilen Energien Abstriche gemacht werden.

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass die Energieeffizienz pro Jahr um 1,5 Prozent gesteigert werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine Mischung aus strategischen Maßnahmen und einem Verpflichtungssystem. Etwa sind die Energielieferanten verpflichtet, 0,6 Prozent des Energieabsatzes an ihre Endkunden aus dem jeweiligen Vorjahr als jährliche Effizienzmaßnahme nachzuweisen. Die Energielieferanten müssen künftig nicht weniger Strom oder Gas verkaufen, sondern sollen als kundennahe Dienstleister Aktionen setzen, die zu einem effizienteren Einsatz von Energie führen.

In Kraft treten wird die Lieferantenverpflichtung am 1. Jänner 2015, wobei auch schon 2014 gesetzte Maßnahmen anrechenbar sind. Wenn die Ziele verfehlt werden, können die Lieferanten eine schuldbefreiende Ausgleichszahlung in Höhe von 20 Cent pro Kilowattstunde leisten. Diese Ausgleichszahlungen speisen künftig einen neuen Fördertopf für Energieeffizienzmaßnahmen.

Kleinere Energielieferanten mit bis zu einer Endkundenabgabe von 150 Gigawattstunden pro Jahr haben die Möglichkeit, ihre 0,6-Prozent-Verpflichtung im Rahmen einer Branchenverpflichtung (koordinierte Aufteilung) zu erfüllen. Erst wenn sie das gemeinsame Ziel über einen zweijährigen Durchrechnungszeitraum verfehlen, würde eine individuelle Vorgabe in Kraft treten. Sehr kleine Lieferanten unter einer Endkundenabgabe von 25 Gigawattstunden sind komplett befreit – z.B. kleine Pelletshändler.

Um den Vorgaben der EU-Richtlinie zu entsprechen, müssen große Unternehmen (ab 250 Beschäftigten) entweder ein Energiemanagementsystem einführen oder alle vier Jahre ein Energieaudit machen. Um den Administrationsaufwand auf ein Minimum zu reduzieren, erfolgt die Meldung über das Audit durch den Auditor. Keine Verpflichtungen gibt es für kleine und mittlere Unternehmen, wobei freiwillig durchgeführte Energieberatungen und deren Ergebnisse auf die Ziele der Richtlinie angerechnet werden können.

(c) Uwe Schlick_pixelio.de

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11. Juli 2014: Neue Strafprozessordnung bringt schnellere Verfahren und besseren Rechtsschutz

Ein wesentliches Ziel der Reform der Strafprozessordnung ist die Beschleunigung der Verfahren. Eingeführt wird daher zum einen die Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens von drei Jahren, deren Einhaltung amtswegig zu überprüfen ist. Eine Verlängerung ist nur dann möglich, wenn die Staatsanwaltschaft dem Gericht nachweist, dass eine Fortführung aus guten Gründen wie beispielsweise wegen des besonderen Umfangs der Ermittlungen oder der Komplexität der zu lösenden Tat- und Rechtsfragen oder der Vielzahl der Beteiligten unvermeidbar ist.

Die Novelle sieht zudem einen verbesserten Rechtsschutz vor; eingeführt wird der Begriff des Verdächtigen, gleichzeitig präzisiert die Reform den Zeitpunkt des Beginns des Strafverfahrens durch eine exakte Definition des „Anfangsverdachts“. Zukünftig wird zwischen bloß Verdächtigen und bereits konkret Beschuldigten unterschieden. Zudem wird ein Mandatsverfahrens für minderschwere Fälle von Vergehen eingeführt. Im Strafverfahren vor dem Bezirksgericht oder dem Einzelrichter des Landesgerichts ist es künftig möglich, aufgrund eines Antrags der Staatsanwaltschaft unter bestimmten, gesetzlich genau determinierten Voraussetzungen eine besonders rasche Erledigung des Strafverfahrens ohne Durchführung einer Hauptverhandlung zu erreichen.

Die Durchführung des Mandatsverfahrens ist aber nur zulässig, wenn die Rechte und gerechtfertigten Interessen des Opfers nicht beeinträchtigt werden und lediglich eine Geldstrafe oder eine bedingt nachgesehene Freiheitstrafe von maximal einem Jahr verhängt wird.

Schließlich wird in komplexen und schwierigen Schöffenverfahren der zweite Berufsrichter wieder eingeführt. Das hebt einerseits die Qualität und führt andererseits auch zur Beschleunigung des Hauptverfahrens. Außerdem kommt es zu einer Verdoppelung der im Gesetz vorgesehenen Höchstbeträge für den Ersatz von Verteidigungskosten im Falle eines Freispruchs.

(c) Thorben Wengert_pixelio.de

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