Das neue U-Ausschussrecht, auf das wir uns heute als ÖVP mit den anderen Parlamentsparteien geeinigt haben, ist ein Meilenstein für den Parlamentarismus in Österreich. Ich habe mich bei den Verhandlungen von Beginn weg für eine Versachlichung des U-Ausschussverfahrens eingesetzt, was nach harten Verhandlungen gelungen ist: Künftig wird es in U-Ausschüssen einen Verfahrensrichter geben, der auf die Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen achtet und den Befragungen den Tribunalcharakter nimmt.
Streitfragen im Ausschuss können in einem Eilverfahren von längstens vier Wochen dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt werden. Das wird zu einem Gutteil den politischen Krampf aus den Ausschüssen nehmen.
Auch bei der Informationsordnung, die dem deutschen Modell nachempfunden ist, haben wir einen guten Weg gewählt: Einerseits gewährleistet die neue Regelung den notwendigen Persönlichkeits- und Datenschutz von Auskunftspersonen und andererseits eine ungehinderte Arbeit im Ausschuss – ohne geschwärzte Akten.
Bei Verleumdung und Verletzungen des Amtsgeheimnisses fällt der Schutz der Abgeordneten durch die Immunität weg.
Zu guter Letzt haben wir die U-Ausschuss-Arbeit auch strikt von Wahlkämpfen getrennt.
Mit dieser Reform konnte für den Untersuchungsauschuss ein ordentliches, rechtsstaatliches Verfahren umgewandelt werden. Denn: In der Vergangenheit war das zu oft Polit-Show mit Tribunal-Charakter.