In der heutigen Sitzung des Nationalrats habe ich klar dargestellt, warum Finanzminister Michael Spindelegger mit dem HYPO-Sondergesetz einen mutigen und richtigen Schritt gesetzt hat:
Mit der Entscheidung, die Gläubiger zu beteiligen, hat der Finanzminister Mut bewiesen. Österreich macht damit schon jetzt, was mit der „Bank Recovery and Resolution Directive“ in der EU ab 2016 zum Standard wird: nämlich ein Bail-In, also die Abschreibung bestimmter Gläubigerforderungen, wie die Financial Times richtigerweise festgehalten hat.
Aber wir sind damit nicht allein. Denn auch in Irland, Spanien und in den Niederlanden hat es im Zuge der Krise ähnliche Lösungen gegeben. Damit meine ich: Nur weil wir hier von einem „Sondergesetz“ sprechen, ist das noch lange kein europäischer Sonderfall. Im Gegenteil. Dem österreichischen Steuerzahler sind wir es schuldig, dass wir so vorgehen.
Eines muss uns klar sein: Wenn wir heute von Sondergesetzen und Maßnahmen sprechen, reden wir nicht von einem normalen Gesetz. Das ist alles andere als „business as usual“. Hier geht es darum, den von LH Haider verursachten HYPO-Skandal für den Steuerzahler möglichst schonend endlich abzuschließen. Statt dem Brandstifter wird hier die Feuerwehr kriminalisiert und das ist der Denkfehler, meine Damen und Herren von der Opposition. Zwei Dinge stehen für mich fest: 1. Es hat gewaltig gebrannt. Und 2. der Brand wurde in Kärnten gelegt.
Nachdem Vizekanzler Spindelegger seine Schritte stets offen kommuniziert hat, mehren sich nun in den letzten Wochen kritische Stimmen vor allem aus dem Banken-Bereich. Natürlich ist dieser Schritt in der Finanzwelt nicht sehr populär. Aber es geht nicht an, dass jedes Mal der Steuerzahler für eine notleidende Bank die Rechnung zahlen muss. Dass es hier einen Aufschrei aus der Finanzwelt gibt, kann also gar nicht verwundern.
Und für uns ist auch klar, wenn dieses Gesetz heute nicht in dieser Form beschlossen wird, dann müssen die 890 Millionen der Nachranggläubiger und die 800 Millionen der BayernLB auch noch vom Steuerzahler übernommen werden. Diese 1,7 Milliarden erspart der Finanzminister den österreichischen Steuerzahlern mit der jetzigen Lösung.
Dieses Gesetz differenziert nach Schutzwürdigkeit, verhindert eine Insolvenz und sorgt dafür, dass der Steuerzahler geschont wird.
Im Interesse der Steuerzahler ein klares Ja zu diesem Gesetz!