Heute haben wir uns im Parlament mit der SPÖ, den Grünen, der FPÖ und der NEOS-Partei endgültig auf eine neue Verfahrungsordnung (samt allen legistischen Details) für U-Ausschüsse geeinigt. Bereits im Frühjahr hat ja die ÖVP als einzige Parlamentsfraktion ein umfassendes 24-Punkte-Konzept für die Neugestaltung des U-Ausschuss-Verfahrens präsentiert. Am 22. 10. wird das neue U-Ausschuss-Gesetz im Parlament eingebracht, damit es am 1.1.2015 in Kraft treten kann.
Unsere zentrale ÖVP-Position ist nach wie vor: Wir ermöglichen einer Minderheit (also einem Viertel der Abgeordneten) das Recht zur Einsetzung eines U-Ausschusses, wenn gleichzeitig ein rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet wird. Denn: In der Vergangenheit war das zu oft Polit-Show ohne einen wirklichen Mehrwert. Das soll durch folgende Punkte sichergestellt werden:
- Ausbau der Minderheitsrechte (Einsetzung, Beweismittel, Auskunftspersonen, etc)
- Eine objektive Vorsitzführung durch die Präsidentin/den Präsidenten des Nationalrates und einen Verfahrensrichter
- Zeitliche Trennung von U-Ausschuss und Wahlkampf
- Neue Verfahrensordnung mit erstmals einem klar definierten Untersuchungsgegenstand statt „Kraut- und Rüben-U-Ausschüssen“
- Immunität NEU: Augenhöhe zwischen befragenden Abgeordneten und Auskunftspersonen
- Streitschlichtung durch VfGH und Volksanwaltschaft als Schiedsstelle
- Persönlichkeitsrechte: Schutz von Auskunftspersonen