20. Oktober 2014: Endgültige Einigung auf eine neue Verfahrensordnung für U-Ausschüsse. Rechtsstaatliches Verfahren statt Polit-Show im Vordergrund

Heute haben wir uns im Parlament mit der SPÖ, den Grünen, der FPÖ und der NEOS-Partei endgültig auf eine neue Verfahrungsordnung (samt allen legistischen Details) für U-Ausschüsse geeinigt. Bereits im Frühjahr hat ja die ÖVP als einzige Parlamentsfraktion ein umfassendes 24-Punkte-Konzept für die Neugestaltung des U-Ausschuss-Verfahrens präsentiert. Am 22. 10. wird das neue U-Ausschuss-Gesetz im Parlament eingebracht, damit es am 1.1.2015 in Kraft treten kann.
Unsere zentrale ÖVP-Position ist nach wie vor: Wir ermöglichen einer Minderheit (also einem Viertel der Abgeordneten) das Recht zur Einsetzung eines U-Ausschusses, wenn gleichzeitig ein rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet wird. Denn: In der Vergangenheit war das zu oft Polit-Show ohne einen wirklichen Mehrwert. Das soll durch folgende Punkte sichergestellt werden:

  1. Ausbau der Minderheitsrechte (Einsetzung, Beweismittel, Auskunftspersonen, etc)
  2. Eine objektive Vorsitzführung durch die Präsidentin/den Präsidenten des Nationalrates und einen Verfahrensrichter
  3. Zeitliche Trennung von U-Ausschuss und Wahlkampf
  4. Neue Verfahrensordnung mit erstmals einem klar definierten Untersuchungsgegenstand statt „Kraut- und Rüben-U-Ausschüssen“
  5. Immunität NEU: Augenhöhe zwischen befragenden Abgeordneten und Auskunftspersonen
  6. Streitschlichtung durch VfGH und Volksanwaltschaft als Schiedsstelle
  7.  Persönlichkeitsrechte: Schutz von Auskunftspersonen
(C) ÖVP Klub

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