23. Oktober 2014: Rede im Parlament: „Arbeit des U-Ausschusses sollte sich am deutschen Vorbild orientieren, dann werden Parlament und Österreich gewinnen!“

Bei meiner heutigen Rede im Parlament betonte ich, dass das Paket zur Reform der Untersuchungsausschüsse ein Meilenstein für den österreichischen Parlamentarismus ist. Wir haben heute das Gesetzes-Pakelt in erster Lesung ins Plenum des Nationalrates eingebracht, nun folgt die Behandlung im Geschäftsordnungsausschuss, bevor das Gesetz endgültig beschlossen wird und voraussichtlich mit 1.1.2015 in Kraft tritt. Man kann, obwohl Euphorie nicht angebracht ist, nach einer nüchternen Analyse von einem positiven Ergebnis sprechen.

Nun gilt es aber, das neue Instrument verantwortungsvoll zu nutzen. Zufrieden werde ich erst dann sein, wenn der Untersuchungsausschuss so wie das deutsche Vorbild arbeitet. Wir brauchen einen Wandel in der politischen Kultur, weg von einem Polit-Tribunal und Hick-Hack der Parteien hin zu einer objektiven Aufklärung der politischen Verantwortung. Wenn das gelingt, hat nicht nur das Parlament gewonnen, sondern Österreich.

Es war unser größtes Anliegen, dass das neue Untersuchungsausschuss-Paket die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit beinhaltet: Fairere Verfahren und ein besserer Schutz der Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen sollen bisherige Polit-Shows ablösen. Bei der Lösung von Streitigkeiten zwischen Parlament und Regierung hat man sich auf den VfGH verständigt, da das eine Institution ist, die höchstes Vertrauen genießt. Die objektive Vorsitzführung ist Garant dafür, dass im U-Ausschuss rechtlich ordentlich gearbeitet werden kann, obwohl mir persönlich die Vorsitzführung durch einen Richter noch lieber gewesen wäre als die nun erreichte Lösung mit dem Präsidenten als Vorsitzenden und einem starken Verfahrensrichter zur Unterstützung. Außerdem geht es nun darum, auf die Aufklärung der politischen Verantwortung abzustellen, und nicht als Ersatz-Strafgericht zu fungieren.

Durch die neuen Abläufe ist sichergestellt, dass die Arbeit der Justiz nicht behindert wird. Auch die punktuelle Durchbrechung der Immunität ist gerechtfertigt, um Augenhöhe zwischen Abgeordneten und Auskunftspersonen sicherzustellen und den Untersuchungsausschuss nicht zu einem Umschlagplatz für streng vertrauliche Informationen werden zu lassen oder Verleumdungen unter dem Schutz der Immunität zu begehen.

21. Oktober 2014: Buchpräsentation „Geschichte der Dolomitenladiner“ im Palais Epstein

Im Palais Epstein direkt neben dem Parlament habe ich heute das Buch „Geschichte der Dolomitenladiner“ von Werner Pescosta vorstellen können. Meine Begrüßungsworte stellte ich unter das Motto eines Zitats von Salman Rushdie: „Wer seine Geschichte nicht erzählen kann, existiert nicht“ – und er kann, wie ich ergänzte, auch seine Zukunft nicht entsprechend gestalten.

Es ist gut, dass die Geschichte der dritten Volksgruppe Südtirols über die Jahrhunderte nun vorliegt. Erst durch die Autonomie Südtirols haben auch die Ladiner ihre umfassenden Minderheitsrechte erhalten. Die rund 30.000 Ladiner beweisen, dass die Suche einer Volksgruppe nach Identität und Sprache auch die Nachbarn bereichern kann. So ist die uralte Geschichte der Ladiner in den Dolomiten zu einer Erfolgsgeschichte geworden, die auch Österreich mit großem Interesse und Verbundenheit verfolgt.

Ich möchte allen danken, die sich um die besondere Verbindung Österreichs und Südtirols bemühen, heute besonders auch unserem Südtirolsprecher im Parlament Hermann Gahr.

(C) ÖVP Klub

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20. Oktober 2014: Lunch der parlamentarischen Freundschaftsgruppe Österreich-Großbritannien

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Obmann der parlamentarischen Freundschaftsgruppe Österreich-Großbritannien waren meine Kollegen und ich – bereits zum zweiten Mal – zu Gast bei der britischen Botschafterin Susan le Jeune d’Allegeershecque, um uns über die aktuellen Herausforderungen beider Länder und weitere Impulse für die Arbeit der Freundschaftsgruppe auszutauschen. Frau Botschafterin le Jeune d’Allegeershecque ist sehr herzlich für Ihre Gastfreundschaft und für Ihren Einsatz für die exzellenten Beziehungen zwischen Großbritannien und Österreich zu danken.

Die britische Innenpolitik beschäftigen derzeit unter anderem die Folgen des Referendums in Schottland: die Schotten haben sich ja vor kurzem für den Verbleib im Vereinigten Königreich ausgesprochen, haben aber im Vorfeld der Volksabstimmung weitergehende Autonomiebestimmungen versprochen bekommen. Dies hat auch Auswirkungen auf die anderen Teile des Vereinigten Königreiches. Ebenso besprachen wir die Entwicklung betreffend das für 2017 von Premierminister Cameron im Falle seiner Wiederwahl angekündigte Referendum über die weitere EU-Mitgliedschaft Großbritanniens. In diesem Zusammenhang kam die Sprache auch auf die neue UK Independence Party (UKIP), die einen EU-Austritt  fordert, und nun erstmals mit einem Sitz ins Parlament eingezogen ist.

Großbritannien ist ein wichtiges Mitglied der Europäischen Union; ein Szenario ohne Briten in der EU ist eigentlich gar nicht vorstellbar.

Die Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung Europas, die aktuellen außenpolitischen Herausforderungen und die große Gefahr, die von rückkehrenden Dschihadisten-Kämpfern ausgeht, beschäftigen die Briten gleichermaßen wie uns hier in Österreich. Auch darüber haben wir diskutiert.

(C) ÖVP Klub

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20. Oktober 2014: Endgültige Einigung auf eine neue Verfahrensordnung für U-Ausschüsse. Rechtsstaatliches Verfahren statt Polit-Show im Vordergrund

Heute haben wir uns im Parlament mit der SPÖ, den Grünen, der FPÖ und der NEOS-Partei endgültig auf eine neue Verfahrungsordnung (samt allen legistischen Details) für U-Ausschüsse geeinigt. Bereits im Frühjahr hat ja die ÖVP als einzige Parlamentsfraktion ein umfassendes 24-Punkte-Konzept für die Neugestaltung des U-Ausschuss-Verfahrens präsentiert. Am 22. 10. wird das neue U-Ausschuss-Gesetz im Parlament eingebracht, damit es am 1.1.2015 in Kraft treten kann.
Unsere zentrale ÖVP-Position ist nach wie vor: Wir ermöglichen einer Minderheit (also einem Viertel der Abgeordneten) das Recht zur Einsetzung eines U-Ausschusses, wenn gleichzeitig ein rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet wird. Denn: In der Vergangenheit war das zu oft Polit-Show ohne einen wirklichen Mehrwert. Das soll durch folgende Punkte sichergestellt werden:

  1. Ausbau der Minderheitsrechte (Einsetzung, Beweismittel, Auskunftspersonen, etc)
  2. Eine objektive Vorsitzführung durch die Präsidentin/den Präsidenten des Nationalrates und einen Verfahrensrichter
  3. Zeitliche Trennung von U-Ausschuss und Wahlkampf
  4. Neue Verfahrensordnung mit erstmals einem klar definierten Untersuchungsgegenstand statt „Kraut- und Rüben-U-Ausschüssen“
  5. Immunität NEU: Augenhöhe zwischen befragenden Abgeordneten und Auskunftspersonen
  6. Streitschlichtung durch VfGH und Volksanwaltschaft als Schiedsstelle
  7.  Persönlichkeitsrechte: Schutz von Auskunftspersonen
(C) ÖVP Klub

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