In meiner heutigen Rede im Plenum des Nationalrates betonte ich, dass Irmgard Griss mit ihrem Hypo-Bericht eine gute Grundlage für den zu erwartenden U-Ausschuss geliefert hat und auch eine hervorragende Verfahrensrichterin wäre.
Das Ergebnis der von Michael Spindelegger eingesetzten Kommission ist breit anerkannt und hat die Hauptursache des Hypo-Debakels klar bestätigt – den Anstieg der Kärntner Landeshaftungen unter Landeshauptmann Haider von drei auf 24 Milliarden Euro. Im Jahr 2004 haben alle Parteien im Kärntner Landtag einer unbeschränkten Haftung des Landes Kärnten für Verbindlichkeiten der Hypo-Alpe-Adria-Bank zugestimmt, auch die Grünen. Dieser Vorgang wurde durch den Bericht der Untersuchungs-Kommission ebenfalls außer Streit gestellt.
Darüber hinaus unterstrich ich auch die Meinung von Präsidentin Griss, wonach ein Konkurs keine geeignete Alternative zur Notverstaatlichung der Bank gewesen wäre. Die Verhandler hatten damals klar im Sinne aller befassten Experten von der Europäischen Zentralbank über die heimische Nationalbank bis zur Finanzmarktaufsicht gehandelt.
Nun gilt es, im kommenden Hypo-Untersuchungsausschuss die politische Verantwortung zu klären – ganz im Sinne von Präsidentin Griss, die zuletzt mehrfach ein Ende des Parteienstreits und sachliche Zusammenarbeit aller Parteien in dieser Sache angeregt hat. Es wäre daher ein gutes Signal, wenn alle Parteien gemeinsam Irmgard Griss ersuchen würden, als Verfahrensrichterin im Hypo-U-Ausschuss mitzuwirken.