Im Rahmen meiner Rede in der Aktuellen Stunde der heutigen Nationalratssitzung betonte ich, dass die Bundesregierung im heurigen Jahr auf Initiative der ÖVP bereits vieles für den Wirtschaftsstandort auf den Weg gebracht hat. Wie etwa das Start-Up-Programm, das Österreich auf dem Pfad zu einem Vorzeige-Gründerland unterstützen soll und Jungunternehmern das Wirtschaften in der sensiblen Startphase erleichtert. Zudem werden Risikokapitalfonds aufgestockt, um die Wachstumsfinanzierung im Land zu unterstützen. Mit der neuen Investitionszuwachsprämie für Klein- und Mittelbetriebe sind außerdem zusätzliche Investitionen im Volumen von mehr als einer Milliarde Euro sowie bis zu 25.000 Arbeitsplätze zu erwarten. Damit sollen vor allem Erweiterungsinvestitionen stimuliert werden, die die Basis für neues Wachstum bilden.
Auch mit der Modernisierung der Gewerbeordnung wurde ein weiterer, wichtiger Schritt gesetzt. Im Zentrum der neuen Gewerbeordnung stehen vier Maßnahmenpakete, die für Praxisnähe und eine moderne Ausgestaltung sorgen, die Bürokratie reduzieren sowie den Zugang zum Unternehmertum erleichtern und die unternehmerische Freiheit stärken.
So wird nun der Zugang zu den Freien Gewerben erweitert, indem 21 Teilgewerbe aufgehoben werden und 19 davon zu „Freien“ werden, die sofort nach Anmeldung ausgeübt werden könnten – beispielsweise Änderungsschneiderei oder das Instandsetzen von Schuhen. Durch die Aufhebung der Teilgewerbe-Verordnung kommt es zudem zu einer systematischen Vereinfachung. Und auch die Nebenrechte werden für alle Unternehmer deutlich ausgeweitet, also der Umfang an erlaubten Tätigkeiten aus anderen Gewerben. Im Falle reglementierter Gewerbe auf 15 Prozent, bei Freien Gewerben sogar auf 30 Prozent. Durch diese Reform wird ein Hotelier seine Gäste künftig auch – ohne einen weiteren Gewerbeschein lösen zu müssen – vom Bahnhof abholen, Verleihservices und Touren anbieten dürfen.
Durch die Befreiung von Gewerbeverfahren von Gebühren des Bundes und von Verwaltungsabgaben wird zudem für eine Entlastung der Unternehmen im Ausmaß von 10,5 Millionen Euro jährlich gesorgt. Die Entrümpelung des Betriebsanlagenrechts wird die Verfahren entschieden beschleunigen, die außerdem teilweise oder auch zur Gänze gestrichen werden. Bau-, Naturschutz-, Wasser- und gewerberechtliche Genehmigungen werden künftig auch aus einer Hand kommen.
Klar ist: Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer sollen sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Diesem zentralen Ziel haben wir mit der Reform der Gewerbeordnung Rechnung getragen und die Betriebe sparen Zeit und Geld. Damit stärken wir die Wirtschaft, setzen Impulse und schaffen Arbeitsplätze!