27. Februar 2008: Sport-Budget von 2000 auf 2008 verdoppelt

Eine positive Entwicklung bei der Sportförderung, zunehmendes öffentliches Bewusstsein über die gesellschaftliche Bedeutung des Sports und Handlungsbedarf beim Gesundheits- und Breitensport – das waren die Schwerpunkte im jüngsten Sportausschuss, der den Sportbericht 2005/06 einhellig lobte. Daneben gab es viele Fragen der Abgeordneten zum Thema Doping. Die Bundesregierung setzt die Verschärfung der Anti-Doping-Strafbestimmungen konsequent fort.

Mit dem Ministerratsbeschluss vom 20. Februar über einen 2-Stufen-Fahrplan für ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen Doping im Sport ist nun der Weg frei, im Parlament noch vor dem Sommer zu einer gesetzlichen Regelung zu kommen. Kernpunkt ist die gemeinsame Initiative von Gesundheitsministerium und Sportstaatssekretariat punkto Strafbestimmungen für Blut- und Gendoping sowie den Besitz von Arzneimitteln und Instrumenten, die für Dopingzwecke im Sport verwendet werden können. Wir müssen gerade Blutdoping im Interesse der ganz großen Mehrheit der sauberen Sportlerinnen und Sportler auch strafrechtlich bekämpfen. Das bestehende Anti-Doping-Regulativ auf Grundlage des im Jahr 2007 verabschiedeten eigenständigen Anti-Doping-Bundesgesetzes wird bis Herbst in zwei Schritten verbessert, den internationalen Vorgaben der WADA angepasst sowie Initiativen auf internationaler Ebene zur Verstärkung der Zusammenarbeit in der Dopingbekämpfung gesetzt.

Insgesamt hat der österreichische Sport heute mehr Geldmittel zur Verfügung: Durch die Umsätze der Österreichischen Lotterien wurden die Mittel der Besonderen Bundes-Sportförderung seit dem Jahr 2000 von 33,4 Mio. auf 61,2 Millionen Euro (2007) beinahe verdoppelt, im Jahr 2008 wird die Verdoppelung erreicht. Hinzu kommt im selben Zeitraum eine Steigerung bei den Verbänden durch die Allgemeine Bundes-Sportförderung von 7,85 auf 18,2 Millionen Euro. Für den Behindertensport konnte sogar ein Plus von 60 Prozent auf eine Million Euro erreicht werden. Das sichere finanzielle Fundament schafft Planungssicherheit für Verbände, ermöglicht langfristige Investitionen in Sport- und Bewegungsprogramme und bildet die Grundlage für künftige sportliche Erfolge. Einige Eckpfeiler der Arbeit der ehemaligen Bundesregierung unter Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 stärkte die Finanzkraft der Verbände, sorgte u.a. für die erstmalige Anerkennung des Behindertensports und die gesetzliche Festschreibung der Förderung des Mädchen- und Frauensports. Dies sind die Grundsteine, auf denen wir heute einen modernen und erfolgreichen österreichischen Sport sowohl in der Spitze als auch in der Breite weiterentwickeln.

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