Die aktuelle Diskussion rund um Verdächtigungen, es gebe systematisches „Blut-Doping“ in Österreich, hat mir gezeigt, dass uns eine Verschärfung des Arzneimittelgesetzes im Kampf gegen Doping helfen könnte. Ich möchte in Zusammenhang mit Doping sämtliche Methoden des Sportbetrugs im Arzneimittelgesetz berücksichtigt sehen, unter anderem eben Blutdoping. Und da ein Sportler diese Art von Doping nicht alleine durchführen kann, muss in solchen Fällen sein Umfeld – Trainer, Betreuer bzw. Ärzte – strafrechtlich belangt werden können.
Derzeit hat man als „Anbieter“ von Blut-Doping nur Verwaltungsstrafen bis zu € 21.800,– zu befürchten. Sportlern die des Dopings überführt werden, droht jedoch das AUS für ihre Karriere. Während der Sportler also seine Existenz-Grundlage verliert, kommen die Männer und Frauen im Hintergrund, die am Doping möglicherweise sogar viel Geld verdienen, ziemlich ungeschoren davon. Mir geht es um die Staatsgewalt gegen die Starken im System. Deswegen soll in Zukunft die Manipulation am Blut strafrechtlich relevant sein. Der betreffende Sportler wäre in einem solchen Prozess ein Zeuge und würde nur bei einer falschen Aussage strafrechtlich verfolgt werden. Die Athleten würden dann weiterhin nur sportrechtlich bestraft werden. Außerdem möchte ich auch den Besitz von Doping unter Strafe stellen. Bisher kann nur jemand strafrechtlich verfolgt werden, wenn er Dopingmittel verabreicht bzw. in den Verkehr bringt. Das möchte ich – ab einer gewissen Menge – auch auf den Besitz ausweiten.
Die unbewiesenen Verdächtigungen, die am vergangenen Dienstag gegen den ehemaligen Radprofi Totschnig erhoben wurden, haben mich aus zweierlei Gründen geärgert. Erstens hat man einer Sportlerpersönlichkeit nachhaltig Schaden zugefügt. Und zweitens hat man der Sportnation Österreich damit international geschadet. Das tut mir persönlich weh. Es hat sich niemand verdient, in ein so schlechtes Licht gerückt zu werden.