Die Einigung auf den Reformvertrag von Lissabon ist auch ein guter Tag für den Sport. Durch das Ergebnis der Regierungskonferenz wird die Bedeutung des Sports erstmals auch in einem europäischen Vertrag verankert und anerkannt.
So heißt es im neuen Artikel 149 (1): „Die Union trägt zur Förderung der europäischen Dimension des Sports bei und berücksichtigt dabei dessen besondere Merkmale, dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen sowie dessen soziale und pädagogische Funktion.“ Damit ist, dass für den Sport aufgrund seiner spezifischen Merkmale auch Ausnahmen etwa im Bereich des Wettbewerbsrechts möglich sind. Sport ist kein Markt wie jeder andere, sondern lebt von seinen ehrenamtlichen Strukturen und der Begeisterung vieler Millionen Menschen, die im Sport eine sinnerfüllte Freizeitbeschäftigung finden.
Im selben Artikel setzt sich die Union als neues Ziel die „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports durch Förderung der Fairness und der Offenheit von Sportwettkämpfen und der Zusammenarbeit zwischen den für Sport verantwortlichen Organisationen sowie durch den Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit der Sportler, insbesondere der jüngeren Sportler.“ Damit anerkennt die Union auch ihre spezifische Verantwortung, die sie neben dem organisierten Sport und den Mitgliedsstaaten für den Sport und unsere Athletinnen und Athleten hat.
Es ist unser gemeinsames Ziel, die sozialen und integrativen Potentiale des Sports zu fördern und den Bedrohungen des Sport – Doping, Gewalt und Rassismus – entschieden entgegen zu treten. Diese Herausforderungen sind nur auf europäischer Ebene nachhaltig zu lösen, nationalstaatliche Einzelgänge haben im zusammenwachsenden Europa wenig Chancen auf Erfolg. Nachdem die Kommission im Sommer bereits mit dem „Weißbuch“ ihre Überlegungen zur Europäisierung des Sports präsentiert hat, ist der neue Reformvertrag ein nächster bedeutender Schritt zu dessen Stärkung.