Nachdem ich am Dienstag bereits im Nationalrat erstmals von der Regierungsbank aus die Eckpunkte der Regierungsarbeit skizzieren durfte, hatte ich gestern dazu auch im Bundesrat Gelegenheit.
Eine Große Koalition, die über eine Verfassungsmehrheit im Parlament verfügt, ist nur dann sinnvoll, wenn sie sich auch große Projekte vornimmt und ihre Mehrheit zur Lösung großer Fragen einsetzt. Im Regierungsprogramm finden sich eben diese großen Projekte: Nachhaltiges Wirtschaftswachstum mit dem Ziel der Vollbeschäftigung und damit Sicherung unseres hervorragenden Sozial- und Gesundheitssystems. Um uns diesen Wettbewerbsvorteil auch langfristig zu sichern, gibt es weitere Offensiven in der Bildungs- und Forschungspolitik. Das war schon bisher Zentrum unseres politischen Handelns.
Mit der Staats- und Verwaltungsreform haben wir ein neues Kapitel in der Modernisierung der Strukturen unseres Landes aufgeschlagen. Hier hat der Österreich-Konvent bereits hervorragende (Vor-)Arbeit geleistet. Eine zentrale Frage ist die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern. Die am Tisch liegenden Vorschläge gilt es nun mit Landeshauptleuten und Landtagen zu diskutieren. Bürgerfreundlichkeit, Sparsamkeit, Stärkung der Länderautonomie und der Rechtsstellung der Gemeinden sowie eine schlanke Verwaltung, die den Servicegedanken am Bürger in den Mittelpunkt stellt – sind die Leitgedanken.
Es geht nicht um die Einsparung von Verantwortungsträgern oder demokratischen Einrichtungen, sondern um die Stärkung von Ländern und Gemeinden. So soll es künftig kein Einspruchsrecht des Bundes zu Ländergesetze geben, wo keine Bundesangelegenheiten betroffen sind. Schon in der Vergangenheit haben Regierungen von der großen Staats- und Verwaltungsreform gesprochen, diese Bundesregierung hat die verfassungsrechtliche Möglichkeit und den politischen Willen diese auch im Konsens mit allen Betroffenen in die Tat umzusetzen.