Mit dem heutigen Beschluss des neuen Bundesministeriengesetzes vollziehen wir einen wesentlichen Schritt zur Europäisierung und Internationalisierung unserer Innenpolitik im 21. Jahrhundert.
Wenn die Opposition dieses Paket auf die Neuregelung des Vertretungsrechts von Staatssekretären für den Bundeskanzler und den Vizekanzler reduziert, wird deutlich, dass es Ihnen nicht um die Sache, sondern um Parteipolitik geht. Künftig wird eine kurze Information an den Ministerratsdienst und den Bundespräsidenten ausreichen und damit helfen, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und in das Zeitalter der modernen Kommunikationsgesellschaft einzutreten.
Das war übrigens auch Wunsch des Bundespräsidenten, denn gerade die Ratspräsidentschaft hat gezeigt, dass die bisherige Regelung der Vertretungen bei Abwesenheiten von Bundesministerinnen und Bundesministern überproportional aufwändig gestaltet ist. Bisher mussten Minister, die sich aufgrund einer Reise ins das Nicht-EU-Ausland vertreten lassen mussten, dies gemeinsam mit dem vertretenden Minister an den Bundeskanzler melden, der davon wiederum den Bundespräsidenten zu informieren hatte und für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Wiener Zeitung verantwortlich war. Allein der Aktenlauf dauerte länger als ein kurzer Arbeitsbesuch.
Die gleiche Regelung gilt auch für den Bundespräsidenten. Wurde der Bundespräsident bisher bei jeder Auslandsreise im Inland durch den Bundeskanzler vertreten, bedarf hinkünftig eine Reise ins EU-Ausland keiner Vertretung mehr. Das hilft, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und endlich auch in diesem Bereich in das Zeitalter einer modernen Kommunikationsgesellschaft einzutreten. Summa summarum bringt das neue Gesetz durchwegs Verbesserungen und Vereinfachungen und verstärkt den kurzen und effektiven Weg in der Kommunikation.