Im Zuge der Nationalratssitzung vom 15. Mai 2012 wurde die größte Verwaltungsstrukturreform seit 1925 beschlossen. Die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung des Rechtsschutzes für die Bürger und Unternehmer. Es ist davon auszugehen, dass es dadurch gelingen wird, die Verfahrensdauer zu verkürzen. Jeder, der schon Gerichtsverfahren und Verwaltungsverfahren hinter sich gebracht hat, weiß, dass es ein ganz wesentlicher Punkt ist, wenn Verfahren konzentriert werden und somit schneller abgehandelt werden können. Ebenso ist ein funktionierendes unabhängiges Rechtssystem von massiver Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Österreich.
Die Novellierung der Bundesgerichtsbarkeit bedeutet konkret, die Einrichtung je eines Verwaltungsgerichtes in den Ländern sowie von zwei Verwaltungsgerichten beim Bund- ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht. Im Gegenzug können 120 bestehende Behörden aufgelassen werden. Mittelfristig erwarte ich mir dadurch, dass es vor allem bei den Dienstposten in den Landesverwaltungen zu Einsparungen kommt.
Der Beschluss der größten Verwaltungsstrukturreform seit über 80 Jahren zeigt mir, dass es möglich ist, bei entsprechender Kraftanstrengung und mit genügend Ausdauer gemeinsam mit den Bundesländern umfangreiche Lösungen zu erzielen.