Im Zuge der Nationalratssitzungen in dieser Woche wurde auch eine Neuregelung der Grunderwerbsteuer beschlossen. Hohe Mehrbelastungen für unsere Familien und Betriebe sowie der daraus resultierende volkswirtschaftliche Schaden konnten abgewendet werden, es gibt keine Vermögenssteuern durch die Hintertür.
Notwendig wurde die Neuregelung der Grunderwerbsteuer aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs. Wäre es bis zum Ende der Übergangsfrist Anfang Juni 2014 zu keiner Ersatzregelung gekommen, wäre zum Beispiel bei allen Erbschaften und Schenkungen der Verkehrswert des Grundstücks als Bemessungsgrundlage herangezogen worden. Dies hätte im Durchschnitt zu einer Verdreifachung der Grunderwerbsteuer geführt.
Die Besteuerung bei der Weitergabe von Grundstücken (Erbschaft, Schenkung, Verkauf) im Familienbereich (Eltern, Kinder, Enkelkinder, Ehegatten und Lebensgefährten) bleibt nun unverändert. Damit ist sichergestellt, dass die über 15.000 Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebe in der Oststeiermark sowie alle Klein- und Mittelbetriebe ohne zusätzliche Belastungen im Familienverband übergeben werden können.