1. Juni 2011: Der Verfassungsausschuss diskutiert die Reform der Briefwahl

Heute wurde ich als Nachfolger Willi Molterers zum stellvertretenden Obmann des Verfassungsausschusses gewählt und zum ÖVP-Fraktionsführer bestellt.

Auf der Tagesordnung stand die Reform der Briefwahl. Die Briefwahl ist eine sehr wichtige Wahlmöglichkeit. Die Stimmabgabe per Brief wird von der Bevölkerung immer mehr angenommen. Bei der letzten Nationalratswahl wurden bereits 9,2 Prozent (586.451 Stimmen) der gültig abgegebenen Stimmen per Brief abgegeben. Die Briefwahl ist ein Modell der aktiven Wählerbeteiligung, das sich in mehr als 100 Staaten bewährt hat. Trotzdem müssen wir aufgrund der bisherigen Erfahrungen an manchen Stellen das Wahlrecht anpassen, um jeden Missbrauchsversuch bei der Briefwahl auszuschließen. Im Mittelpunkt der heutigen Sitzung stand ein Hearing von Verfassungsexperten, die den nun vorgelegten Vorschlag zur Reform der Briefwahl begrüßten und unterstützten.

Die Verfassungsexperten hielten in ihren Stellungnahmen fest, dass mit der vorliegenden Briefwahlreform taktisches Wählen verhindert und eine Manipulation bei der Antragstellung stark unterbunden werde. Das entspricht unserer Intention, dass die Stimmabgabe als eines der wichtigsten Grundrechte eines jeden einzelnen Staatsbürgers frei von Missbräuchen und Manipulationsversuchen erfolgen kann.

Konkret müssen laut vorliegendem Gesetzentwurf Wahlkarten in Hinkunft spätestens um 17 Uhr des Wahltags bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Ansonsten werden sie nicht bei der Stimmauszählung berücksichtigt. Damit will man eine Stimmabgabe nach Vorliegen der ersten Hochrechnungen zur Gänze ausschließen. Um ein rechtzeitiges Ausstellen der Wahlkarten zu ermöglichen, ist geplant, die Fristen für die Einbringung von Wahlvorschlägen um eine Woche vorzuverlegen. Sowohl am Wahltag als auch am Tag vor der Wahl soll eine Abgabemöglichkeit der Wahlkarten vor Ort zwischen 8 und 17 Uhr sichergestellt sein. Wer eine Wahlkarte beantragt, soll sich künftig entweder bei der Antragstellung oder bei der Zustellung legitimieren müssen.

Ich persönlich begrüße, dass mit der Novelle der Anachronismus, das Haus Habsburg vom passiven Wahlrecht bei der Bundespräsidentenwahl auszuschließen, ein Ende findet.

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