3. November 2010: Betrugsbekämpfungsgesetz schließt Steuerschlupflöcher

Das Betrugsbekämpfungsgesetz, das Finanzminister Josef Pröll vorgelegt hat,  ist eine wichtige Grundlage, um Steuerhinterziehung, Schattenwirtschaft und Betrugsaktivitäten noch gezielter als bisher einzudämmen. Das habe ich heute im Finanzausschuss des Parlamentes betont.

Gerade in schwierigen finanziellen Zeiten ist Fairness für die Steuerzahler wichtiger als je zuvor. Dabei geht es uns darum, organisierten Abgabenbetrug auf Großbaustellen aufzudecken und nicht um die kleinen Häuslbauer. Die Möglichkeiten der Steueraufsicht in der Finanzverwaltung werden hier durch die nun gebildete Finanzpolizei wesentlich verbessert. Schon bisher konnte die KIAB im Bereich der illegalen Beschäftigung wirkungsvoll arbeiten. Die Finanzpolizei kann nun vor Ort Ermittlungen durchführen, die der Beweissicherung, der Betrugsbekämpfung und der Aufdeckung von Steuerhinterziehung dienen.

Das bringt das neue Betrugsbekämpfungsgesetz an Verbesserungen:
o Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung gilt bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen der ausbezahlte Lohn als Nettoentgelt.
o Zur Vermeidung von ungerechtfertigten Tarifbegünstigungen durch das DBA wird der Kalendertag statt dem Kalendermonat als Lohnzahlungszeitraum in bestimmten Fällen angenommen.
o Einführung einer Haftungsbestimmung für Bauunternehmer für Lohnabgaben des Auftragnehmers (Auftraggeberhaftung) zur Vermeidung von Betrugsaktivitäten im Baubereich.
o Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für Lohnabgaben in Betrugsfällen bei vorsätzlicher Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber an der Verkürzung der Lohnsteuer.
o Datenübermittlung der Sozialversicherungsträger über gemeldete Dienstnehmer zur Sicherstellung einer laufenden Überwachung der Lohnabgaben.
o Verpflichtende Meldung von bestimmten Zahlungen über 100.000 Euro ins Ausland gemäß § 109b EStG.
o Zuschlag auf die Körperschaftsteuer bei unterlassener Empfängernennung.
o Verlängerung von Verjährungsfristen für hinterzogene Abgaben zur Intensivierung der Betrugsbekämpfung.
o Erweiterung der Aufsichts-, Kontroll- und Beweissicherungsbefugnisse der Organe der Abgabenbehörden (Finanzpolizei).
o Schaffung einer ausdrücklichen Berechtigung für die Abgabenbehörden des Bundes für die Kooperation mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol).

Das Gesamtpaket rund um die Betrugsbekämpfung wird dem Staat einige hundert Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen bringen und die ehrlichen Steuerzahler schützen.

 

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