Im Gespräch mit Abgeordneten des japanischen Parlaments diskutierten wir über verschiedene Aspekte des österreichischen Wahlrechts. Die japanischen Gäste zeigten sich besonders interessiert an den vielfältigen Angeboten und Möglichkeiten der Einbindung Jugendlicher in den demokratischen Prozess. Das Mindestalter für Wahlberechtigte in Japan ist derzeit 20 Jahre, dieses soll auf 18 Jahre gesenkt werden. Wir sprachen über die Erfahrungen Österreichs – Österreich ist das einzige Land in Europa, in dem bereits 16 jährige Staatsbürgerinnen und Staatsbürger das Wahlrecht ausüben können – und insgesamt über die Vielfalt der Einbindungsmöglichkeiten interessierter Jugendlicher in das politische Leben. Es ist wichtig, dass sich junge Österreicherinnen und Österreicher politisch interessieren und engagieren. Die Jugendorganisationen vieler Verbände bieten dazu eine gute Möglichkeit, auch die Demokratiewerkstatt des Parlaments ist eine gute Gelegenheit, mit Politikern zu diskutieren und Demokratie aus nächster Nähe kennen zu lernen.
Die bilateralen Beziehungen zwischen Japan und Österreich sind sehr gut, in Japan wird zudem nicht nur der kulturelle Reichtum Österreichs geschätzt, es verbindet uns auch die Liebe zum und das Interesse am Sport, ganz besonders Wintersport und Fußball.