In Gleisdorf und Kalwang fanden Informationsabende über das Verfassungsgesetz zur rascheren und menschenwürdigen Flüchtlingsunterbringung – dem „Durchgriffsrecht des Bundes“, statt. In Anwesenheit vieler Bürgermeister und Gemeindevertreter berichtete ich über die konkreten Inhalte dieses Gesetzes.
Österreich ist derzeit mit einem enormen Zustrom an Flüchtlingen aus den Kriegsgebieten konfrontiert. Das stellt alle beteiligten Akteure vor große Herausforderungen. Entscheidend ist, dass dabei gemeinsam vorgegangen wird, um die aktuellen Herausforderungen solidarisch zu bewältigen.
Der Bund soll mit dem Verfassungsgesetz die Möglichkeit bekommen, auf bundeseigenen Liegenschaften in den Ländern und Gemeinden Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Das Gesetz soll allerdings nur im Ausnahmefall und vorrangig in Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern zur Anwendung kommen – wenn Länder und Gemeinden nicht aus eigener Kraft Unterkünfte für den angepeilten Flüchtlingsanteil von 1,5 Prozent der Wohnbevölkerung schaffen. Diese Notverordnung ist ein Instrument, um vorrübergehende Ausgleichsquartiere zu schaffen.
Es gilt jedoch, weiter für eine faire europäische Lösung zu kämpfen. Denn diese Herausforderung können wir nur gemeinsam – national wie auf europäischer Ebene – bewältigen!