27. November 2015: Start der Sozialenquete des ÖVP-Parlamentsklubs

Eine moderne, bürgerliche Sozialpolitik, die Arbeits- statt Sozialanreize schafft, steht im Fokus einer dreiteiligen Sozialenquete des ÖVP-Parlamentsklubs. Wer die Leistungen des österreichischen Sozialstaats auch in Zukunft in der gewohnt hohen Qualität erhalten will, darf sich Reformen nicht versperren. Der Schwerpunkt des heutigen ersten Teils liegt auf den Themen Mindestsicherung, Ausbildungspflicht und Beschäftigung.

Eine verantwortungsvolle Politik hat die Aufgabe, vorhandene Systeme auf ihre Effizienz zu überprüfen. Bei der Mindestsicherung besteht diesbezüglich Handlungsbedarf: So weist die Statistik Austria für das Jahr 2014 österreichweit 256.405 Bezieher der bedarfsorientierten Mindestsicherung aus. Seit ihrer Einführung 2009 ist die Anzahl der Bezieher damit um 35 Prozent gestiegen. Die Situation in Wien zeigt die Probleme bei der Mindestsicherung am Augenscheinlichsten auf. Kaum wirksame Kontrollen bei Sanktionen und höhere Leistungen führen hier zu einer sehr hohen Zahl an Beziehern: 55,2 Prozent aller Mindestsicherungsbezieher leben in Wien, obwohl dort nur rund 20 Prozent der Gesamtbevölkerung ansässig sind. Eine umfassende Prüfung des Bundesrechnungshofes dieser Wiener Regelung der Mindestsicherung ist daher überfällig.

In Hinblick auf die Flüchtlingskrise gilt es, Migrationsanreize für Flüchtlinge zu reduzieren. Schließlich ist der ‚Pull-Faktor‘ groß, wenn etwa in Bulgarien das Durchschnittseinkommen bei 416 Euro liegt und in Österreich die Mindestsicherung bei mindestens 827 Euro.

Es sind daher Neuregelungen bei der Mindestsicherung notwendig. Das Ziel muss sein, Anreize für den Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit zu verfolgen sowie die Gerechtigkeit für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sicherzustellen und die Kontrollen gegen Missbrauch zu verschärfen. Ein fünf Punkte umfassendes Maßnahmenpaket des ÖVP-Parlamentsklubs sieht daher folgendes vor:

  1. Die Umsetzung einer Art. 15a-Vereinbarung „neu“. Dadurch sollen aktuelle und aussagekräftige Datenlagen für alle Bundesländer, einheitliche Verfahren, Kontrollen und Sanktionen festgelegt und neben Mindest- auch Maximalstandards bei der Mindestsicherung eingeführt werden.
  1. Eine Deckelung aller Geldtransferleistungen des Bundes, der Länder und Gemeinden bei 1.500 Euro. Ausgenommen davon sollen Versicherungsleistungen, Pflegeleistungen oder die Familienbeihilfe sein.
  1. Ein Verhältnis von 50:50 von Sachleistungen beziehungsweise Direktzahlungen für Nahrung, Wohnen, Energie oder Weiterbildung und Geldleistungen im ersten Bezugsjahr.
  1. Eine verpflichtende Reduktion der Geldleistungen um 25 Prozent nach dem ersten Bezugsjahr für jene Bezieher, die dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen. Wer arbeitsfähig aber nicht arbeitswillig ist, dem sollen Leistungen gekürzt werden.
  1. Einen Wiedereinsteigerbonus, der durch finanzielle Anreize zum Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit motiviert.

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