Warum sollte ein Bauarbeiter in der Privatwirtschaft schlechter gestellt sein als ein Bauarbeiter in der ÖBB-Infrastruktur AG oder warum sollte ein Mitarbeiter im öffentlichen Dienst schlechter gestellt sein als ein Büroangestellter bei der ÖBB-Personenverkehrs AG?
„Alt“-Eisenbahner sind in drei Bereichen gegenüber anderen Arbeitnehmern privilegiert. So ist das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei fachlich nicht zu rechtfertigenden 53 Jahren. Wenn ein öffentlich Bediensteter seinen Ruhestand antritt, ist ein ÖBB-Bediensteter bereits neun Jahre in Pension und hat im Schnitt € 240.000 Zuschuss aus dem Budget bekommen.
Die anderen beiden Bereiche, wo auch vom Rechnungshof und der Arbeitsgruppe zur Verwaltungsreform Änderungen verlangt werden, sind die Sonderregelungen im Pensionsrecht. So verursacht die Einbeziehung des Allgemeinen Nebenbezugspauschales in die Pensionsbemessung rund 1,2 Milliarden Euro an zusätzlicher Belastung für die Allgemeinheit. Der Nebengebührendurchschnittssatz, der bis zum Jahr 2020 auf 15 Prozent ansteigt, wird den Steuerzahlern rund 1 Milliarde Euro Mehrkosten bescheren. Dieser könnte durch eine Änderung des Bundesbahn-Pensionsgesetzes abgestellt werden.
Das ÖBB-Management und die zuständige Infrastrukturministerin sind gefordert, rasch Vorschläge vorzulegen, wie man diese Pensionsprivilegien beseitigen kann. 2010 beträgt der Zuschuss zu den ÖBB-Pensionen bereits mehr als 2 Milliarden Euro!