Gerade die Finanz- und Wirtschaftskrise hat uns gezeigt, wie wichtig eine gut koordinierte Finanz- und Wirtschaftspolitik auf europäischer Ebene ist, das habe ich in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union des Nationalrates betont. Nach den Krisenfeuerwehrmaßnahmen geht es nun um eine nachhaltige Verbesserung des Finanzsektors.
Zu den diskutierten Themen gehört die Forderung nach Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Österreich war unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel das erste Land, das sich für die Einführung einer europaweiten Steuer auf Finanztransaktionen eingesetzt hat. Diese Bundesregierung setzt sich in den verschiedensten Gremien nach wie vor für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ein, die auf globaler oder zumindest auf europäischer Ebene kommen soll. Einen österreichischen Alleingang einer Börsenumsatzsteuer halte ich für kontraproduktiv.
Österreich begrüßt den pro-europäischen Ansatz des Europäischen Parlamentes zur Einrichtung einer starken Finanzmarktaufsicht, bei der die europäischen Behörden mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden sollen.
Ebenfalls Inhalt der Beratungen im EU-Unterausschuss waren die Vorschläge der Europäischen Union zu einer neuen, strengeren Regelung der Vergütungsbestimmungen bei Vorständen. Uferlose Remunerationspraktiken und die Bereitschaft zur Eingehung unangemessener Risiken sollen so unterbunden werden, um einen weiteren notwendigen Schritt zur Gewährleistung der Finanzstabilität in Europa zu setzen. Die Kreditinstitute sollen künftig verpflichtet sein, eine Vergütungspolitik vorzusehen, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar ist. Die Umsetzung soll von den Aufsichtsbehörden kontrolliert werden können. In Österreich ist bereits eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung einer nationalen Umsetzung dieser EU-Rechtsvorschläge beschäftigt.