6. Mai 2010: Mehr Gerechtigkeit bei Familienbeihilfe

Auf meiner Tour durch alle Finanzämter Österreichs – 60 der 80 Ämter habe ich bereits besucht – wurde ich von unseren Mitarbeitern immer wieder auf ein Gerechtigkeitsproblem bei der Familienbeihilfe aufmerksam gemacht.

Österreich muss für Kinder, die im Ausland leben, deren Eltern aber zumindest 2 Wochen im Monat in Österreich arbeiten, die volle österreichische Familienbeihilfe auszahlen. Das führt in Ländern mit niedriger Familienbeihilfe zu hohen Differenzzahlungen unabhängig von den dortigen Lebenshaltungskosten. Ein Kind ab 10 Jahren bekommt in Österreich 130,9 Euro monatlich an Kinderbeihilfe. Die Lebenshaltungskosten in der Slowakei liegen allerdings um 35 Prozent unter denen von Österreich, und auch die Familienbeihilfe  liegt dort nur bei 17,81 Euro im Monat. Die Differenz von der slowakischen auf die österreichische Familienbeihilfe, also mehr als 100 Euro pro Monat.

Ich würde es gerechter empfinden, wenn die Familienbeihilfe, sich sowohl in Österreich als auch im Ausland an den Lebenshaltungskosten orientiern würde. Ich freue mich, dass viele  sachkundige Universitätsprofessoren, wie Europarechtler Franz Leidenmühler von der Uni-Linz,  Arbeitrechtprofessor Franz Marhold von der Uni-Graz, Sozialrechtler Wolfgang Mazal und Verfassungsjurist Heinz Mayer von der Uni Wien, davon ausgehen, dass es eine rechtliche Möglichkeit gibt, diese Idee auch europarechtskonform umzusetzen.

Dadurch könnten mehr als 10 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden und das System wäre in sich sozial gerechter als jetzt.

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