Zwei Top-Themen hat sich heute der Finanzausschuss des Parlaments gewidmet: der geplanten Transparenzdatenbank sowie der Kreditvertragsgebühr.
Die Transparenzdatenbank, auf die sich die Regierung bei der vergangenen Klausur geeinigt hat, ist ein wichtiges Mittel für mehr Fairness und mehr soziale Treffsicherheit durch Transparenz. Doppelgleisigkeiten und Missbrauch können durch die Transparenzdatenbank in Zukunft vermieden werden.
Die Studie über „Wohlstand, Armut & Umverteilung in Österreich“ zeigt, dass in keinem anderen OECD-Land die Menschen in einem höheren Ausmaß von Transferleistungen leben, als in Österreich. Der Anteil der Transferleistungen an den verfügbaren Haushaltseinkommen liegt bei 36,6 Prozent – im OECD-Vergleich sind es 22 Prozent. Das heißt, dass ein gutes Drittel des verfügbaren Haushaltseinkommens im Rahmen der Umverteilung durch den Staat zur Verfügung gestellt wird.
Die Transparenzdatenbank wird ermöglichen, dass jeder Österreicher konkret weiß, wie viel er in den gemeinsamen Topf der Transferleistungen einzahle und auch wieder herausbekommt. Nun geht es darum, die Details für die Datenbank zu erarbeiten. Verzögerungen sind hier nicht angebracht, denn die technische Umsetzung ist durch das Bundesrechenzentrum, das hervorragende Arbeit leistet, rasch gewährleistet.
Gerade im Hinblick auf künftige Steuerreformen ist es wichtig, neben dem, was steuerlich geleistet wird, auch zu berücksichtigen, inwieweit sich Transferleistungen auswirken. Mir fehlt daher jedes Verständnis, dass eine Transparenzdatenbank von manchen kritisch gesehen wird. Denn es ist im Interesse aller auch bei Sozialleistungen Transparenz zu erzielen.
Bei der Beschlussfassung der Bankensteuer habe ich für ein Ende der Kreditvertragsgebühr plädiert. So werden Kredite billiger und Impulse für Investitionen gesetzt.
Die Vorteile für die Kunden liegen auf der Hand: Für Privatkunden tritt bei einem Kredit in der Höhe von 100.000 Euro eine Einsparung von 1.000 Euro ein. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bringt das Ende der Gebühr eine wichtige finanzielle Erleichterung für die Österreicher.
Unternehmer die zum Beispiel einen Betriebsmittelkredit von 500.000 Euro nehmen, ersparen sich durch das Ende der Kreditvertragsgebühr sogar 7.500 Euro. Investitionen werden ebenso erleichtert: Denn bei Einmalkrediten mit einem Investitionsvolumen von 5 Millionen Euro sind bisher Belastungen von 34.400 Euro angefallen.
Somit werden nicht nur private Kreditnehmer entlastet, sondern auch für Klein – und Mittelbetriebe Investitionen erleichtert. Letztlich stärkt ein Aus für die Kreditvertragsgebühr den Wirtschaftsstandort Österreich. Die Abschaffung der Gebühr schlägt mit 150 Millionen Euro an Einnahmeverlust zu Buche.