23. Februar 2010: Mit gesetzlichen Änderungen Sonderpensionsregelungen beenden

Rasche Reformen auf Gesetzesbasis habe ich bei der Sitzung der Verwaltungsreformgruppe eingefordert. Gemeinsam mit Rechnungshof-Präsident Josef Moser, Experten von WIFO, IHS,
Ländervertretern und Staatssekretär Andreas Schieder wurden Änderungen bei Sonderrechten im Pensionsrecht von ÖBB, OeNB, ORF, Sozialversicherungsträgern, Ländern und Gemeinden festgelegt.

Mir geht es um Gleichbehandlung. Nun müssen alle zuständigen Minister und die säumigen Landeshauptleute ihren Beitrag leisten, um zu einer raschen Umsetzung der Expertenvorschläge zu kommen. Insbesondere gefordert ist Verkehrsministerin Bures, das betonen die Experten ausdrücklich in ihrem Papier. Ich erwarte mir darum in den nächsten vier Wochen einen Zeitplan der zuständigen Minister und Landeshauptleute.

Gut, dass Ministerin Bures in Sachen Pensionsantrittsalter bei den ÖBB endlich aufgewacht ist. Das von ihr vorgeschlagene Tempo ist allerdings viel zu langsam. Denn der Bures-Fahrplan, die ÖBB-Pensionen erst im Jahr 2023 von 52 Jahren auf das  gesetzliche Pensionsalter anzuheben, bedeutet eine nicht vertretbare Verspätung für die ÖBB.

Viel wichtiger wäre es, endlich auch bei den ÖBB innerbetriebliche Versetzungen zu ermöglichen und Kündigungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Vorschläge zur Beendigung der Sonderrechte im Pensionssystem, die die betroffenen Institutionen selbst präsentierten, sind jedenfalls nicht ausreichend, darum muss nun auf Gesetzesebene eingegriffen werden.

Vor allem bei den ÖBB sind nur unzureichende und halbherzige Vorschläge auf den Tisch gelegt worden, die zudem offenbar auch mit dem Betriebsrat noch nicht akkordiert sind. Hier wird vom
Expertengremium eindeutig betont, dass die vorgeschlagenen Reformmaßnahmen das vom Rechnungshof skizzierte Einsparungspotential bei weitem nicht erreichen. Das BMVIT wird von den Experten klar aufgefordert zu handeln. Es muss hier gesetzliche Änderungen geben, das ist die eindeutige Empfehlung des Expertengremiums. Das gilt auch für notwendige Änderungen im System der Nationalbank.

Auf Länder- und Gemeindeebene hat das Expertengremium ein Einsparungspotential von 427 Millionen Euro errechnet. Die höchsten Kosten verursachen Kärnten und Wien. Eine Harmonisierung der Pensionssysteme in Wien ergibt laut Experten ein Einsparungspotential von 130 Millionen Euro und in Kärnten von 199 Millionen Euro.
Aufgrund der Wirtschaftskrise sind ungerechtfertigte Sonderregelungen im Pensionsbereich nicht mehr leistbar. Von 2008 auf 2010 sind die Einnahmen des Bundes um 13 Milliarden Euro
weggebrochen. Ohne Reformen steigt der Zinsendienst von 7,5 Milliarden Euro im Jahr 2009 auf 11 Milliarden Euro im Jahr 2013, das hat das WIFO erst gestern präsentiert.

Im Pensionsbereich müssen alle gleich behandelt werden (C) BMF

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