Ein Kraftakt wird das Erstellen des Budgets 2011 aufgrund der Wirtschaftskrise, das habe ich im Budgetausschuss des Parlaments betont. Der Entwurf des Bundesfinanzrahmengesetzes 2011 bis 2014 wird, wie im Bundeshaushaltsgesetz vorgesehen, rechtzeitig erstellt und bis 30. April dem Nationalrat vorgelegt.
Danach geht es in die Detailverhandlungen mit den Ressorts, die aufgrund der Krise heuer besonders schwierig werden. Der Entwurf für das Bundesfinanzgesetz 2011 wird im Rahmen der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes ehestmöglich erstellt und dem Nationalrat vorgelegt. Es wird sich jedoch erst zeigen, ob dies bis zu zehn Wochen vor Beginn des Finanzjahres möglich ist.
Sollte das nicht möglich sein, so gibt es drei mehrere Möglichkeiten: Mitglieder des Nationalrates legen einen Entwurf vor, die Bundesregierung legt später einen Entwurf vor oder es tritt ein Budgetprovisorium in Kraft.
Mit Landtagswahlen hat das nichts zu tun, denn weder der Wiener Bürgermeister noch der steirische Landeshauptmann sind für die Krise verantwortlich. Aber die Bundesregierung ist dafür verantwortlich, dass die Krise bewältigt wird. Daher benötigen wir eine Reihe von Konsolidierungsmaßnahmen. Schon jetzt zu sagen, dass sich die Budgeterstellung verzögern wird halte ich für fair.