Wenn Bundeskanzler Werner Faymann in der Tageszeitung „Der Standard“ bei Staatshilfen mehr Auflagen fordert, dann überrascht mich das doch sehr. Die Richtlinien zum Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (hier werden auch die Boni- und Dividendenzahlungen – bei denen Faymann eben Zurückhaltung fordert – geregelt) wurden mit dem Bundeskanzleramt seit Juli fertig ausverhandelt. Es ist nicht richtig, sich jetzt in politische Diskussionen zu verstricken, denn unsere Unternehmen brauchen Unterstützung und jede weitere Verzögerung gefährdet Arbeitsplätze.
Was man nicht vergessen darf ist, dass es beim Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz nicht um PS-Kapital des Bundes (wie beim Bankenpaket), sondern um Haftungen geht. Alles, was Bundeskanzler Faymann jetzt über die Medien fordert, ist in den bestehenden Richtlinien schon enthalten. Die Unternehmen, die Haftungen des Bundes erhalten, dürfen Dividenden ausschütten, natürlich müssen diese den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst werden. Aber eine geplante Dividendenausschüttung kann auch vom Beirat, der über die Haftungsvergabe entscheidet, untersagt werden, wenn es wirtschaftlich nicht gut geheißen werden kann.
Und auch die Forderungen von Bundeskanzler Faymann bezüglich der Boni-Zahlungen an Manager sind bereits in den Richtlinien eingearbeitet. Grundsätzlich werden keine Boni ausbezahlt, außer das Unternehmen macht Gewinne, der Bonus ist angemessen, der Beirat hat kein Dividenden-Verbot erteilt und das Haftungsentgelt an die Republik wird bezahlt. Nur wenn alle diese vier Punkte erfüllt sind darf ein Bonus ausgeschüttet werden.
Diese mit der SPÖ ausverhandelten Regelungen sind sehr vernünftig, denn wir wollen gesunden Unternehmen helfen. Und wenn ein Unternehmen gesund ist, spricht nichts gegen die Auszahlung von Dividenden oder Boni. Ganz im Gegenteil – ein generelles Dividenden- und Boniverbot würde die Unternehmen schwächen und im schlimmsten Falle sogar Arbeitsplätze vernichten.