Ein ÖVP-Antrag betreffend „Haft in der Heimat“ wurde heute von allen fünf Parlamentsparteien einstimmig beschlossen. 9.099 Insassen waren mit Stand 1. Oktober 2018 in Österreich in Strafhaft oder U-Haft. 44,9 Prozent davon waren österreichische Staatsbürger, mehr als 5.000 Häftlinge waren Ausländer. Um die Kosten des Strafvollzugs zu minimieren und eine bessere Resozialisierung zu gewährleisten, sollen ausländische Straftäter ihre Haftstrafe vermehrt in ihrer Heimat verbüßen – das habe ich in meiner Rede dazu festgehalten.
Knapp 100 ausländische Straftäter wurden dieses Jahr bisher in ihr Heimatland überstellt, um dort eine von einem österreichischen Gericht verhängte Haftstrafe abzusitzen. Im heute beschlossenen Antrag wird die Regierung ersucht, das Thema „Haft in der Heimat“ auch auf EU-Ebene stärker in den Fokus zu rücken und sich dabei auch für menschenrechtskonforme Haftbedingungen in den EU-Staaten und in Drittländern einzusetzen.
Die vermehrte Verbüßung von Haftstrafen im Heimatland wirkt der Überbelegung der österreichischen Gefängnisse entgegen und senkt die Kosten für den österreichischen Strafvollzug. Darüber hinaus kann dadurch eine Vereinfachung für den Besuchskontakt und die Resozialisierung der ausländischen Häftlinge in ihren Heimatländern erreicht werden.