Gemeinsam mit Finanzminister Josef Pröll zog ich eine erste Bilanz zur Umsetzung des Bankenpakets. Angesichts der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise war es ganz wichtig die österreichischen Banken abzusichern. Die österreichische Bundesregierung hat Ende 2008 schnell reagiert und ein international beachtetes Bankenrettungspaket geschnürt.
Mit Hypo Alpe Adria, Erste Bank, Volksbank AG und Raiffeisen Zentralbank haben die intensiven Verhandlungen auf Basis des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes und des Interbankmarktstärkungsgesetzes bereits zu Vereinbarungen geführt. Insgesamt wurden 5,6 Milliarden Euro ausverhandelt, 4,6 Milliarden Euro davon sind bereits an die Institute geflossen.
Was mir ein besonderes Anliegen war, ist das wir besondere Auflagen mit den Banken vereinbart haben, was angemessene Gehaltstrukturen und die Auszahlung von Boni betrifft. So werden für 2008 keine Boni an Manager ausgezahlt, wie auch in Jahren ohne Dividende keine Bonuszahlungen zu erfolgen haben. Darüber hinaus sollen die Institute ihre Konzentration auf nachhaltige Geschäfte richten, die überbordende Risiken gering halten.
Wir verschenken nichts! Das ist ein hartes Geschäft, in dem es aber auch um Verantwortung und um Vertrauen geht. Wenn der Bund der Privatwirtschaft Geld zuschießt, dann haben wir auch Interessen. Die nehmen wir wahr, um sicherzustellen, was mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler passiert. Auch der Bund erhält für jede Leistung ein Entgelt, sei es ein Haftungsentgelt oder eine Dividendenleistung.
Der Nutzen der Maßnahmen stellt sich auf mehreren Ebenen ein: Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wird nicht zuletzt mit der unbegrenzten Einlagensicherung und der Anlegerentschädigung neu gestärkt. Die Wirtschaft wird durch zu erwartende Kreditvergaben in der Höhe von mehr als elf Milliarden Euro stabilisiert und somit bestmöglich mit Krediten versorgt. Der Nutzen für den Bund liegt insbesondere in Haftungsentgelten und Dividendenzahlungen, über die mit den Banken Einigung erzielt wurde.
Mit den strengen Auflagen, den Kontrollen seitens der FIMBAG und den Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung – beginnend bei einer Million Euro bis zu einem Prozent des Kapitalvolumens – gibt es nun ein Modell, das mit den drei Säulen Auflagen, Kontrollen und Strafen eine hundertprozentig richtige Maßnahme ergibt.